Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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freien Verfügung stehen solle (SH, TG, TL, TRAVYS, LITRA, VöV, RAILplus). Diese Forderungen basieren auf den Projektbesprechungen des letzten Jahres und dem damals vorliegenden Vorschlag des Bundes. Die freie Gewinnverwendung von lediglich 33% des Überschusses trage zur Überschuldung der öffentlichen Verkehrsunternehmen bei (tpf). Benötigt würden Mittel für die Qualifizierung von Personal sowie den Erhalt von guten Arbeitsbedingungen vor dem Hintergrund der Geschäftsentwicklung und den Herausforderungen der Digitalisierung (Travail.Suisse, transfair). TRN findet es notwendig, dass die finanziellen und personellen Ressourcen vorhanden sind, damit Unternehmen inno-
vativ, handlungsfähig und reaktionsschnell agieren können.
Eine allgemeine Antwort ist aus Sicht der WEKO nicht möglich, da Anreize nur im Fall der Umsetzung der Variante «Teilentflechtung» und für den Busbereich jeweils nur spezifisch bei der Bestellung des Angebots durch die Kantone gesetzt werden.
Frage 7: Soll der Bund bei der Bemessung seiner Mitfinanzierung für Angebote, die über die Grunderschliessung hinausgehen, verstärkt wirtschaftliche Kriterien anwenden?
Grundtenor
Insgesamt haben 75 Vernehmlassungsteilnehmende die Frage 7 beantwortet. Deutlich mehr als die Hälfte (44 von 75) der Stellungnahmen finden, dass der Bund bei der Bemessung der Mitfinanzierung für Angebote, die über die Grunderschliessung hinausgehen, nicht verstärkt wirtschaftliche Kriterien anwenden soll. Begründet wird diese Antwort damit, dass neben den wirtschaftlichen auch regionalpolitische, volkswirtschaftliche und umweltpolitische Kriterien berücksichtigt werden müssten. 27 von 75 Teilnehmenden befürworten die verstärkte Anwendung der wirtschaftlichen Kriterien im Sinne der Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. 4 von 75 Teilnehmenden sind teilweise einverstanden. Gefordert wird, dass die Kantone Einfluss in das Bemessungssystem nehmen können, die Abgrenzung des Ortsverkehrsanteils angepasst wird und neue Angebote berücksichtigt werden.