Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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Verkehr ist ein stark vernetztes System und eine klare Verbundaufgabe (AG, SSV, CNG). Der Bund solle im gesamten Verfahren eine übergeordnete Klammerfunktion innehaben und das Busangebot mitbestellen (AI, HKBB, VCS). Die fehlende Aufsicht des BAV bei den Busunternehmen sei ein Nachteil der Variante «Teilentflechtung» (LU, SZ). Bei national und interkantonal tätigen Unternehmen sei eine gesamtschweizerische Betrachtung wichtig, da bei der Beurteilung von Offerten im Busbereich Inputs aus anderen Regionen dienlich sein könnten und der Bund über den Überblick aller Leistungen verfüge (AG, BE). Solange die Aufsicht über Bestell- und Finanzierungsprozesse beim Bund bleibe, seien auch die finanziellen Risiken für die Kantone überschaubar (SZ). Zudem würden die Kleinbesteller geschwächt, wenn sie den Bund als Mitbesteller verlieren (TG, JU). Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass mit der Variante «Teilentflechtung» das Rechnungswesen von reinen Strassentransportunternehmen, wie beispielsweise der PostAuto, nicht mehr vom Bund kontrolliert und kein Einfluss genommen werden könne (VD, JU). Das BAV nehme für den Busverkehr eine wichtige Bedeutung ein, wie die Post-Auto Affäre aufgezeigt habe (AG, VS, GE). Es sei dementsprechend angebracht, dass der Bund bei der Finanzierung sowie im Bestellprozess seine Verantwortung als öffentlicher Besteller wahrnehme (SGV, SGB, BERNMOBIL, VCS, vpod). Überwiegend sind sich die Teilnehmenden einig, dass die Variante «Teilentflechtung» Zusatzkosten und einen erhöhten Koordinationsaufwand für die Kantone generiert (LU, OW, BE, SZ, AG, SSV, TL, zb, HKBB). In der Variante «Teilentflechtung» müssten die Kantone Regeln und Strukturen einführen, um die Bestellung zu koordinieren und Streitfälle zu regeln (LU, SZ). Die Variante «Optimierung» garantiere die Einheit-
lichkeit des Verfahrens sowie die Sicherstellung des partizipativen Planungsprozesses (BE, BS,
UR, TL, TRAVYS, LITRA). Bei grösserem Spielraum für die Kantone würden sich mit der Zeit die Verfahren von Kanton zu Kanton unterscheiden, was die Komplexität erhöhe (BE, BL, VD, VCS). Die Variante «Teilentflechtung» würde dadurch keinen substanziellen Effizienzgewinn beim Bestellprozess des Orts- und Regionalverkehrs einbringen (Grüne). Schnittstellen zwischen dem Regional- und Ortsverkehr würden heute problemlos einheitlich bewirtschaftet (BE). Eine weitere Bemerkung betrifft die indexierten Bundesbeiträge, bei denen die regionalen Veränderungen und die Bevölkerungsentwicklung nicht mitberücksichtigt werden (OW, VD). Die Gefahr bestehe, dass die Kantone mit einem heute gut ausgebauten Busangebot bevorzugt, während die Kantone mit einem weniger gut ausgebauten Busangebot bestraft würden (BE). Dies widerspreche dem Gebot der Gleichbehandlung (BE, VD). Kritisch angesehen wird, dass mit der Variante «Teilentflechtung» die Kantone Ausnahmeregelungen im Tarifwesen des direkten Verkehrs durchsetzen könnten (SP). Dadurch wird das Tarifwesen unübersichtlich und fragmentierter (SP). Eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kanton für den öffentlichen Verkehr (Fern-, Regional- und Ortsverkehr) solle angestrebt werden (TG).
Dadurch sei die Entwicklung eines einheitlichen und einfachen Tarifsystems möglich (TG). Durch die unterschiedliche Finanzierung von Bus und Bahn würden Fehlanreize geschaffen (BE, VD, glp, BERNMOBIL). Für einen Kanton könne es beim Umstellungsentscheid möglicherweise lukrativer sein, den Zug beizubehalten, obwohl gesamtwirtschaftlich ein Bus effizienter wäre (BE). Die Variante «Teilentflechtung» stelle keine konsequente Entflechtung dar, da der Bund sich weiterhin finanziell am Bus- und Schiff-RPV beteiligt (glp). Bei der Mitfinanzierung handle es sich um gebundene Mittel, die das Parlament im Budgetprozess nicht beeinflussen könne. Der Anteil der gebundenen Mittel im Bundesbudget sei bereits heute schon sehr hoch und sollte nicht weiter erhöht werden (glp). Die Vari-