Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 31Fedlex · Ergebnisbericht
ante «Teilentflechtung» wird als irreversible Massnahme angesehen, wohingegen die Variante «Optimierung» weiterentwickelt werden könne (SO, BS). Die SAB favorisiert eine Variante «Optimie-
rung +».
Die Befürworter der Variante «Teilentflechtung» fordern, dass dem Prinzip der Subsidiarität konsequent Rechnung getragen wird (ZH, VBG, ZVV). Die Variante «Teilentflechtung» sei vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Arbeiten zur Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu begrüssen (SG, cP). Zudem entfielen mit der Variante «Teilentflechtung» die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem Orts- und dem Regionalverkehr im Busbereich (ZH, sgv, ZVV). Auch die Finanzierung durch die Indexierung der Bundespauschale werde verlässlicher und berechenbarer (ZH, ZVV). Bei der Variante «Optimierung» wird das unflexible Bestellverfahren kritisiert, bei dem der Bundesbeitrag pro Linie für eine bestimmte Anzahl Kurse offeriert, vereinbart und abgerechnet werden müsse (ZG). Auch über die Variante «Teilentflechtung» hinaus bestünden verschiedene Möglichkeiten, um die Preis- und Kostentwicklung positiv zu beeinflussen sowie Fehlanreize im RPV zu reduzieren (economiesuisse). Mit der Variante der «Teilentflechtung» sei ausserdem eine bessere Koordination zwischen den Kantonen und dem Bund möglich, da es nur einen Gesprächspartner gibt (tpg). Auf ein nationales Benchmarking für Leistungen, die vom Kanton allein bestellt werden, solle verzichtet werden (ZH, VBG, VBZ, ZVV). Die zentralistische Lösung für das Benchmarking widerspreche dem Subsidiaritätsprinzip und sei daher abzulehnen (VBZ, ZVV). Die von den Kantonen und Transportunternehmen entwickelten Benchmarking-Systeme seien bereits heute wichtige Elemente und würden laufend angepasst und weiterentwickelt (VBZ, ZVV).
Gewisse Vernehmlassungsteilnehmende sind mit dem Status quo zufrieden und lehnen beide Varianten ab (FR). Gründe für die Ablehnung sind der fehlende Reformbedarf sowie das bewährte gelebte System und die fehlende Weiterentwicklung in den beiden Varianten (FR, SVP). Zudem wird festgehalten, dass die Abwägung zwischen Subsidiaritätsprinzip und übergeordneter Koordination in erster Linie eine staats- und verkehrspolitische Frage darstellt und aus wettbewerblicher Sicht offengelassen werden soll (WEKO).
Frage 10: Haben Sie Verbesserungsvorschläge in der Variante «Optimierung»?
Grundtenor
58 Teilnehmende bringen Verbesserungsvorschläge zur Variante «Optimierung» ein. Die Verbesserungsvorschläge beziehen sich unter anderem auf das nationale Benchmarking, auf die Zielvereinbarungen, auf die Gewinnverwendung, auf Anreize, die Finanzierung von Innovationen, den Verpflichtungskredit, Ausnahmeregelungen, die Betriebsmittelgenehmigung, die Digitalisierung, die Tarifhöhe sowie die subventionsrechtliche Prüfung.
Im Einzelnen Vorschläge eingereicht haben
Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW; GL, ZG, BL, SH, AR, AI, SG, GR, TG, VD, VS, NE, GE
Parteien CVP, FDP, Grüne, SP, GLP
Dachverbände SAB, sgv, Travail.Suisse