Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten

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ähnliche Richtung denkt auch der Kanton Genf, der verlangt, dass 50% der Überschüsse frei verwendet werden sollen. Zudem solle bezüglich Überschussverwendung der Schwellenwert von 25% des Jahresumsatzes auf 15% oder 20% gesenkt werden (GE). Bei der Festsetzung der Bundesbeteiligung pro Kanton seien neu auch der Parallelverkehr und der Ortsverkehr miteinzubeziehen (ZG). Hinterfragt wird die Trennung zwischen eigenwirtschaftlichen und abgeltungsberechtigten SBB-Angeboten, das heisst die Aufteilung zwischen Fernverkehr und Regionalverkehr (GR). Aus Sicht der SAB und IGöV muss der Nachtverkehr und der Verkehr für die Erschliessung von Gebieten mit einer bestimmten touristischen, d.h. saisonalen Nachfrage ebenfalls abgeltungsberechtigt werden. Von daher müssten auch die Mittel für die Erschliessung peripherer Regionen aufgestockt werden (SAB). IGöV verlangt, dass Nachtzuschläge konsequent abzuschaffen sind. Gefordert wird zudem, dass der Verpflichtungskredit auf Stufe Kanton eingeführt wird (Travail.Suisse, SOB, TL, zb, ZVB, RAILplus, transfair, VöV). Die SBB will die 4-jährigen Offerten mit Verpflichtungskrediten von Bund und Kantonen verknüpfen, um die Planung und die Finanzierung zu sichern. Auch PostAuto schlägt auf kantonaler Ebene Instrumente zur mehrjährigen Sicherung der Finanzierung vor. Trotz der verstärkten finanziellen Sicherheit wird auch eine gewisse Flexibilität auf Seiten der Transportunternehmen benötigt, um die Angebote und die Innovationen laufend an die Nachfrage anzupassen (TL). Zudem sollen die Verkehrsträger differenzierter betrachtet werden (Travail.Suisse, TL, TRN, zb, transfair, VöV). Das bedeutet, dass der gesamte Bestellprozess berücksichtigt werden muss (TL, TRAVYS, TRN). BERN-MOBIL fordert, dass die Finanzierung des Trambetriebs explizit festgehalten wird. Die Laufzeiten der Leistungsvereinbarung der Infrastruktur sollten mit dem RPV-Bestellverfahren synchronisiert werden (SBB).

Weiter sollen die Ausnahmeregelungen so gestaltet werden, dass die Kantone im Einvernehmen mit dem Bund bestimmen können (ZH, ZVV).

Der Art. 31a PBG solle insofern angepasst werden, dass der Bundesrat die Grundsätze für das gemeinsam bestellte Angebot im Einvernehmen mit den Kantonen regelt (SH, TG).

Der Kanton Luzern fordert, dass Betriebsmittelgenehmigungen nicht zwingend die Genehmigung durch sämtliche betroffenen Kantone benötigen, wenn deren Anteil sehr gering ist. Die Matterhorn Gotthard Bahn wünscht eine höhere Verbindlichkeit von Betriebsmittelbewilligungen in Bezug auf die Abgeltungsentwicklung.

Bezüglich digitaler Bestellplattformen wird die Forderung laut, dass die Bestellplattformen auch für den Ortsverkehr tauglich sein sollen (LU, OW). Der Kanton Basel-Landschaft wünscht ein vereinfachtes Handling der Daten und des Datenaustausches zwischen den Transportunternehmen, den Kantonen und dem BAV, beispielsweise mittels einer zentralen Datenbank. PostAuto, RA und die SBB regen an, das Bestellverfahren operativ zu vereinfachen und digital auszugestalten. Zusätzlich möchte die SBB den Detailierungsgrad der Offerten reduzieren und den Prozess papierlos abwickeln.

Der Kanton Graubünden fordert, dass die Tarifhöhe und das Sortiment festgelegt werden.

Der Kanton Obwalden fordert eine subventionsrechtliche Prüfung durch das BAV auch in der Variante «Optimierung».