Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

öV-Branche AAGR, BLS, BOB, FART, MGB, PostAuto, RA, SBB, SOB, BERNMOBIL, SZU, TL, tpf, TRAVYS, TRN, vbl, VBG, VBZ, zb, ZVV, ZVB

Organisationen IGöV, LITRA, RAILplus, SBS, SWISSRAIL, transfair, VöV, VCS, Arbeitsgruppe Berggebiet vom Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung, Kronawitter Innovation

Einigen Vernehmlassungsteilnehmenden gehen die Verbesserungsvorschläge zur Vereinfachung des Bestellprozesses nicht weit genug (tpf, ZVB, economiesuisse). Die Verbesserungsvorschläge zur Variante «Optimierung» beziehen sich auf folgende zusammengefasste Punkte:

Der Kanton Zürich, die BERNMOBIL, die VBG, die VBZ, der ZVV wollen auf ein nationales Benchmarking grundsätzlich verzichten. Für den Kanton Bern ist es hingegen wichtig, dass die Kriterien und Indikatoren seriös abgeklärt werden, da die Transportunternehmen die Qualitätskriterien nur teilweise selber beeinflussten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zielvereinbarungen. Zielvereinbarungen schafften keinen Mehrwert,

sondern seien mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden, und es bestehe die Gefahr der Verkomplizierung der Bestellverfahren (ZH, sgv, VBG, VBZ, ZVV). Wenn Transportunternehmen in unterschiedlichen Regionen zu unterschiedlichen Konzessionslaufzeiten tätig seien, dann seien Zielvereinbarungen über das gesamte Netz einer Transportunternehmung nicht praktikabel (BE).

Auch in Bezug auf Seilbahnen seien Zielvereinbarungen nicht zielführend (SBS). Die Vorschläge bezüglich der Zielvereinbarungen müssten überarbeitet und geklärt werden (VS). Die SBB schlägt für die Bahn 12-jährige Zielvereinbarungen vor, die in drei 4-jährigen Offerten und Angebotsvereinbarungen je Marktraum/Linienbündel konkretisiert werden. Durch die Verkürzung der Offertdauer auf ein Jahr drohe eine Verschlechterung im Bestellprozess (SG). Zielvereinbarungen zwischen Transportunternehmen und Bestellern über eine Laufzeit von vier bis sechs Jahren verpflichtend einzuführen, sei insbesondere bei kleinen Transportunternehmen mit wenigen Linien nicht sinnvoll (SG). Von der Vorgabe der Zielvereinbarung sei abzusehen (ZH, VBG, VBZ, ZVV).

Für den Kanton Schwyz ist es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Anreiz besteht, wenn Gewinne ab einer bestimmten Höhe zur freien Verfügung stehen. Der CVP, der SP, der glp, PostAuto, der LITRA und dem VCS fehlen gesetzliche oder griffige Grundlagen, um Anreize zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung der Transportunternehmen zu schaffen. Die LITRA spricht von einer verpassten Chance. Die Kantone Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau fordern, dass im Ausschreibungsverfahren die Gewinnmarge und die freie Gewinnverwendung erlaubt werden. Eine begrenzte Lockerung der Gewinnverwendung sei einzuführen (AR, AI, BLS, Post-Auto). Die BLS fordert eine Prüfung des systemreformierenden «Bruttovertragsmodells». Mit diesem Modell würden die für die Kosten verantwortlichen Transportunternehmen einen Prozentanteil der Erträge als Marge erhalten. Die SP verlangt eine adäquate Finanzierung von Innovationen. Zudem brauche es geeignete Massnahmen, die der Kurzfristigkeit und der Dynamik gerecht würden, damit Transportunternehmen Innovationen testen könnten (glp). Idealerweise gebe es weiterhin eine Möglichkeit einer zweijährigen Bestellperiode für innovative Angebote (Kronawitter Innovation). Der Kanton Neuenburg fordert, dass 50% des Gewinns für Innovationen eingesetzt werden können. In