Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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alle Linien finanzielle Beiträge bei und solle deshalb nicht berechtigt sein, ein nationales Benchmarking einzuführen (sgv, cP). Wenn dennoch ein Benchmarking eingeführt werde, dann solle es sich zwingend auf die von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Linien beschränken (ZH, VBG, VBZ, ZVV). Die Variante «Teilentflechtung» könne nur unter der Voraussetzung unterstützt werden, wenn auf ein nationales Benchmarking für Leistungen, die vom Kanton allein bestellt würden, verzichtet würde. Die CNG schreibt, dass für die Schifffahrt eine Kalibrierung nicht sinnvoll wäre, da die Angebote und die Frequenz im Schiffsverkehr zu tief seien. Ein nationales Benchmarking zu entwickeln und zu implementieren wird als komplex und teuer bezeichnet (tpf). Darüber hinaus ist cP der Ansicht, dass die Festlegung eines Benchmarkings auf der Grundlage von bestehenden qualitativen Indikatoren zu einer Erhöhung des Anteils der nicht gedeckten Kosten führen kann. Ein Benchmarking, welches sich alleine an der Wirtschaftlichkeit orientiert, sei kontraproduktiv (SGB, vpod). Bei einem Vergleich müssten auch Personalschlüssel, wie Lohn, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, Altersvorsorge und Ausbildungs- und Weiterbildungsressourcen der Unternehmen in die Bewertung einfliessen (SGB, SEV, vpod). Zudem wird die schlechte Erfahrung mit den Benchmarking-Vergleichen aufgeführt (BERNMOBIL). Ein Vorschlag ist, auf das Benchmarking zu verzichten und einfache und vergleichbare Leistungsdaten zu erheben (BERNMOBIL). Damit zusammen hängt die Befürchtung von starkem zusätzlichen Aufwand für die Besteller und die Transportunternehmen (Gemeindeverband öV Oberengadin, SBS, SEV). Nicht ausser Acht gelassen dürfe, dass der RPV kein offener, privatwirtschaftlicher, sondern ein subventionierter und regulierter Markt ist (SEV).
3.3. Wahl und Ausgestaltung der Varianten
Frage 9: Welche Variante favorisieren Sie, «Optimierung» oder «Teilentflechtung»?
Grundtenor
82 Teilnehmende nehmen zu den beiden Varianten «Optimierung» und «Teilentflechtung» Stellung. Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden (64 von 82) favorisiert dabei die Variante «Optimierung». Die Variante «Optimierung» entspricht für die meisten Teilnehmenden der Zielsetzung der Reform und baut auf dem bewährten Vorgehen auf. Nur ca. ein Sechstel der Teilnehmenden (13 von 82) spricht sich für die Variante «Teilentflechtung» aus, da dem Prinzip der Subsidiarität Rechnung getragen wird und die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem Orts- und Regionalverkehr entfallen. 5 von 82 Teilnehmenden sprechen sich für keine der Varianten aus, da der Status quo bevorzugt wird.