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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Information über Lebensmittel. V des EDI AS …
Art. 40 «vegetarisch» oder «vegetabil»
1Lebensmittel können mit folgenden Bezeichnungen versehen werden:
a. «vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetarisch» oder «ovo-lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen, wie Laktose, Eiern, Eibestandteilen, Honig, Bienenwachs, Propolis und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
b. «ovo-vegetarisch» oder «ovo-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Eiern, Eibestandteilen, Honig, Bienenwachs, Propolis und Wollfett/Lanolin, das aus Wolle von lebenden Schafen gewonnenen wird;
c. «lacto-vegetarisch» oder «lacto-vegetabil», wenn sie weder Zutaten noch Verarbeitungshilfsstoffe tierischer Herkunft enthalten, mit Ausnahme von Milch, Milchbestandteilen oder Honig;
d. «vegan» oder «vegetabil», wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft enthalten.
2Lebensmittel und Zutaten, die aus Zutaten gewonnen wurden, die unter Verwendung von tierischen Verarbeitungshilfsstoffen hergestellt wurden, können mit einer Bezeichnung nach Absatz 1 Buchstaben a–c versehen werden, wenn sie von den tierischen Proteinbestandteilen der Verarbeitungshilfsstoffe abgetrennt und gereinigt sind.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 4. Kapitels
Art. 42a Information über Rezepturanpassungen eines Lebensmittels
1Wird die Rezeptur eines Lebensmittels angepasst, um die Menge an zugesetztem Zucker oder zugesetztem Salz zu reduzieren, so können die Konsumentinnen und Konsumenten darüber informiert werden, wenn:
a. die Reduktion nicht mit anderen Zutaten kompensiert wird, die die typischen sensorischen Eigenschaften von Zucker oder Salz aufweisen; und
b. die Reduktion des zugesetzten Zuckers oder zugesetzten Salzes gegenüber der vorher verwendeten Rezeptur mindestens 5 Prozent beträgt.
2Die Information muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Sie muss sich auf die Rezepturanpassung des Lebensmittels beziehen.
b. Sie darf den Reduktionsumfang der Zutat nicht ausloben;
c. Sie darf ausschliesslich während eines Jahres seit der Anpassung der Rezeptur verwendet werden.
3Für die Information ist ein Wortlaut zu verwenden wie:
a. «neues Rezept mit weniger zugesetztem Zucker»;
b. «neues Rezept mit weniger zugesetztem Salz».