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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Information über Lebensmittel. V des EDI AS …

Anhang 2 (Art. 3 Abs. 1 Bst. q und Abs. 4)

Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss

Teil A Besondere verpflichtende Angaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln

Ziff. 3

3 Mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel müssen mit dem Hin-

weis «bestrahlt» oder «mit ionisierenden Strahlen behandelt» versehen sein. Wird eine bestrahlte Zutat verwendet, so muss die Sachbezeichnung im Zutatenverzeichnis mit diesem Hinweis ergänzt werden.

Teil B

Besondere Kennzeichnungsvorschriften für einzelne Arten oder Klassen von Lebensmitteln

Ziff. 1.1 Fussnote

1.1 Lebensmittel, deren Haltbarkeit durch «unter Schutzatmosphäre verpackt»

Packgas verlängert wurde, das nach

der Verordnung (EG) Nr. 1333/20085

zugelassen ist

5 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/1497, ABl. L 253 vom 9.10.2018, S. 36.