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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Information über Lebensmittel. V des EDI AS …
Anhang 2 (Art. 3 Abs. 1 Bst. q und Abs. 4)
Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Teil A Besondere verpflichtende Angaben in der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Ziff. 3
3 Mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel müssen mit dem Hin-
weis «bestrahlt» oder «mit ionisierenden Strahlen behandelt» versehen sein. Wird eine bestrahlte Zutat verwendet, so muss die Sachbezeichnung im Zutatenverzeichnis mit diesem Hinweis ergänzt werden.
Teil B
Besondere Kennzeichnungsvorschriften für einzelne Arten oder Klassen von Lebensmitteln
Ziff. 1.1 Fussnote
1.1 Lebensmittel, deren Haltbarkeit durch «unter Schutzatmosphäre verpackt»
Packgas verlängert wurde, das nach
der Verordnung (EG) Nr. 1333/20085
zugelassen ist
5 Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe, ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/1497, ABl. L 253 vom 9.10.2018, S. 36.