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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 1000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet wer-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate den.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.
E 450–E
452
E 405 Propylenglycolalginat 3000 Nur Speiseeis auf Wasserbasis
E 427 Cassia-Gummi2500
E 432–E Polysorbate 1000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 436
E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 5000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 474 ren, Zuckerglyceride
E 477 Propylenglycolester von3000
Speisefettsäuren
E 491–E Sorbitanesters 500 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden. 495
E 901 Bienenwachs, weiss und gelb GHP Nur abgepackte, mit Speiseeis gefüllte Waffeln
E 950 Acesulfam K 800 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 951 Aspartam 800 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 954 Saccharin 100 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:
(52) Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freies Imid.
E 955 Sucralose 320 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 957 Thaumatin 50 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 959 Neohesperidin DC 50 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 960 Steviolglycoside 200 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:
(60) Berechnet als Stevioläquivalente
E 961 Neotam 26 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 800 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:
(11)b: Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.Fussnote: (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 964 Polyglycitolsirup 200000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte