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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 950 Acesulfam K 1000 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis E 951 Aspartam 1000 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis E 952 Cyclamat 500 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis Fussnote: (51)Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freie Säure.
E 954 Saccharin 200 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis Fussnote: (52)Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freies Imid.
E 955 Sucralose 400 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis E 959 Neohesperidin DC 50 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis E 960 Steviolglycoside 200 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis Fussnote: (60)Berechnet als Stevioläquivalente
E 961 Neotam 32 Nur brennwertverminderte Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse und brennwertver-
minderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf Trockenfruchtbasis E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 1000 Nur brennwertverminderte Konfitüren, Gelees und Marmeladen Fussnote: (11)b: Die
Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49)Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50)Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 969 Advantam 10 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf
Trockenfruchtbasis
E 964 Polyglycitolsirup 500000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
04.2.5.4 Nut butters und Brotaufstriche auf Nussbasis
Gruppe I Zusatzstoffe
E 310–E Gallate, TBHQ und BHA 200 Nur verarbeitete Nüsse Fussnote: (1)Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombi-320 nation verwendet werden.; (41)Auf den Fettgehalt bezogen.