Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Verordnung über den Vollzug der
Lebensmittelgesetzgebung
(LMVV)
I. Ausgangslage Diese Verordnung umfasst alle Aufgaben, Pflichten, Anforderungen aber auch Rechte der Lebensmittelvollzugsbehörden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Im Vergleich zur Fassung vom 1. Mai 2017, die sich nach den Verordnungen (EG) Nr. 882/20041 und (EG) Nr. 854/20042 richtete, orientiert sich diese Verordnung an Inhalt, Struktur und Begrifflichkeiten, die in der neuen EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/6253 verwendet werden. Deshalb sind bestimmte Artikel oder Inhalte anders gruppiert als früher. Inhaltlich wird der Teil über die Ausbildung der Vollzugsbehörden umfassend revidiert. Angesichts dessen, dass mehr als die Hälfte der bisherigen Bestimmungen geändert werden, wird die LMVV einer Totalrevision unterzogen.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
1. Titel: Gegenstand und Begriffe Die von der Verordnung erfassten Bereiche in Artikel 1 Absatz 1 stimmen grundsätzlich mit denjenigen des geltenden Rechts überein, werden aber präzisiert. Auch an der Subsidiarität im Verhältnis zu den in Artikel 1 Absatz 2 aufgezählten Verordnungen wird nichts geändert.
1Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1.
2Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 206.
3Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien
98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/ 608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen), Fassung vom ABl. L95 vom
7.4.2017, S. 1;.
Erläuterungen zur Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung1