Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Revision der Verordnung über den mehrjährigen na-

tionalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und

die Gebrauchsgegenstände

(MNKPV)

I. Ausgangslage

Diese Verordnung regelt auf Bundesebene die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem nationalen Kontrollplan, wie dies im Lebensmittelgesetz (Art. 42 Abs. 2 LMG, SR 817.0) und dem Landwirtschaftsgesetz (Art. 181 Abs. 1bisLwG, SR 910.1) erwähnt wird. Der nationale Kontrollplan beinhaltet namentlich die Eckpfeiler der Bundespolitik zur Lebensmittelsicherheit sowie die allgemeinen Grundsätze für die risikobasierten Verfahren der amtlichen Kontrolle für die verschiedenen Betriebs- und Produktkategorien. Die Erstellung eines einzigen Vollzugsplans für die gesamte Lebensmittelkette soll die Kohärenz der nationalen Strategien stärken. Die Verordnung vereinheitlicht ausserdem den Vollzug der Kontrollen, indem die Zeitspannen zwischen den Grundkontrollen bei Betrieben festgeschrieben werden. Anhand des gemeinsamen Jahresberichts über den nationalen Kontrollplan können insbesondere die korrekte Umsetzung geprüft, risikobasierte Prioritäten identifiziert und die effizientesten Kontrollverfahren eruiert werden. Mit dieser Verordnung erhält der Bundesrat also ein Instrument zur landesweiten Überwachung der Sicherheit der Lebensmittelkette.

Die vorliegende Revision berücksichtigt den internationalen Kontext und insbesondere die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 882/20041 sowie die zwei untergeordneten Entscheidungen, die einerseits den Aufbau und die Inhalte des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNPK) und andererseits den Jahresbericht betreffen. Diese Texte wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/6252 ersetzt.

Bei der Erarbeitung der ersten Fassung dieser Verordnung wurden verschiedene Bestimmungen der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL, SR 910.15) betreffend die Kontrollen im Bereich der Primärproduktion, die vom Geltungsbereich dieser Verordnung tangiert werden, nicht übernommen. Diese Revision korrigiert diese Situation, indem sie diese Bestimmungen in die Verordnung integriert.

1 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz; ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1.

2 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen); ABl. L 95, S. 1. Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände