Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Im Jahr 2006 wurde mit der Einführung des Kälberalters von maximal 6 Wochen die Möglichkeit geschaffen, bei Tieren ab 6 Wochen den Tarif für Rinder zu veranschlagen. Diese Möglichkeit wird aber von den Schlachtbetrieben nicht ausgereizt; vielmehr werden eher für ältere Rinder nur die Gebühren für Kälber verrechnet. Folglich ist aufgrund der Anpassung des Kälberalters auf 8 Monate nicht mit Mindereinnahmen bei den Fleischkontrollgebühren zu rechnen.
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Keine.
IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle