Vorlage 1b
Vernehmlassung 2019/43: Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Seeschifffahrtgesetzes) sowie Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt · 106 Seiten
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(3) Der Verwahrer übermittelt unverzüglich den in Artikel 17 Absatz 1 genannten Parteien sowie allen Parteien, die diesem Übereinkommen beigetreten sind, beziehungsweise unterrichtet sie über
a) jede weitere Unterzeichnung sowie den Tag, an dem die Unterzeichnung stattgefunden hat;
b) die in Artikel 19 Absatz 2 genannten Dokumente;
c) die Texte jeder Änderung dieses Übereinkommens und seiner Anlagen in den in Artikel 22 genannten Sprachen;
d) den Tag des Inkrafttretens dieses Übereinkommens sowie der Änderungen dieses Übereinkommens und seiner Anlagen;
e) Mitteilungen der Vertragsparteien, dass sie einer Änderung der Anlagen nicht zustimmen und jede andere Mitteilung, die nach einem der Artikel dieses Übereinkommens vorgeschrieben ist;
f) jede Kündigung dieses Übereinkommens und den Tag, an dem sie wirksam wird.
Artikel 22
Sprachen
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in deutscher, französischer und niederländischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses
Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Straßburg am 9. September 1996.
Für die Bundesrepublik Deutschland
(gez.) Adolf RITTER von WAGNER
(gez.) Hans Jochen HENKE
Für das Königreich Belgien
(gez.) Théo L.R. LANSLOOT
Diese Unterschrift bindet zugleich die Wallonische Region,
die Flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt.
Für die Französische Republik
(gez.) Marc PERRIN de BRICHAMBAUT
Für das Großherzogtum Luxemburg
(gez.) Carlo MATHIAS
Für das Königreich der Niederlande
(gez.) Anne-Marie JORRITSMA-LEBBINK
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft
(gez.) Mathias KRAFFT
Beglaubigte Abschrift: (gez.) Hans VAN DER WERF Generalsekretär
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