Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen
natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Datenberichtigung auf Verordnungsstufe definiert. Die betreffenden Verwaltungen werden bei der Ausgestaltung einbezogen und die Datenquellen auf Gesetzesstufe definiert.
Ergebnisprotokoll Besprechung BFS zum E-ADG vom 18.05.2020 FDP Themen
- Bedarf & Subsidiaritätsprinzip
- Nutzen
- Once-Only Prinzip
- Dritte mit Auftrag als Nutzer
- Datenqualität
Ergebnis
Die Stellungnahme der FDP ist mit Blick auf die Diskussion über den Nutzen des Dienstes insbesondere vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips zu verstehen. Für die FDP stellt sich diesbezüglich die Frage, nach welchem Grundsatz die Aufgabe, einen nationalen Adressdienst bereitzustellen, dem Bund zugeordnet wird. Dies auch mit Blick auf Dritte mit gesetzlichem Auftrag als Nutzer. Bezüglich der Form der Umsetzung geht es der FDP bei einem Dienst, der vom Bund aufgebaut wird auch um die Frage, ob die Voraussetzungen auf Ebene Gemeinden und Kantone gegeben sind, um den angestrebten Effizienzgewinn zu erzielen. Ein weiterer Kernpunkt der Stellungnahme betrifft das Kosten/Nutzen-Verhältnis des Dienstes, das nicht bloss für eine Staatsebene, sondern gesamthaft für alle föderalen Ebenen zumindest neutral sein soll.
Das BFS nimmt die genannten Punkte für die weiteren Ausführungen zur Vorlage auf. Das BFS weist darauf hin, dass Aufwand und Nutzen auch von der Ausgestaltung der Lösung (Grundversion und Weiterentwicklung) abhängen. Gemäss der aktuellen Vorlage werden mögliche weitere Datenquellen und die Verfahren zur Datenberichtigung auf
Verordnungsstufe definiert. Das BFS prüft die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden. Betreffend die
Datenqualität spricht sich die FDP für eine Lösung mit möglichst aktuellen Daten aus.
Die Frage, welche Daten weiterverwendet werden können, um den Dienst aufzubauen hat einen Bezug zum Once-Only Prinzip. Die FDP weist darauf hin, dass der erläuternde Bericht in diesem Punkt (Ziff. 1.4. Seite 11) nicht klar ist. Insbesondere fehlt eine konkrete Aussage darüber, was die Voraussetzungen für die Umsetzung des Once-Only Prinzips wären und welche Stelle über einen Ausbau der Infrastruktur NAD in Richtung Once-Only entscheiden würde, namentlich die Verwaltung oder der Gesetzgeber. Das BFS nimmt diesen Punkt zur Präzisierung auf.
Die Diskussion hat weiter aufgezeigt, dass klarer dargelegt werden sollte, welche Stellen den Dienst nutzen können, welche rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und, dass eine Nutzung im privatwirtschaftlichen Kontext ausgeschlossen ist.