Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/57: Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) · 50 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen

natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Ergebnisprotokoll Besprechung BFS zum E-ADG vom 08.06.2020 Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) Schweizerischer Gemeindeverband Themen

- Nationales Meldegesetz und Einwohnerregister

- Positionierung zum ADG

- Verfassungsmässigkeit

- Lösungsansatz und Aufwand

- Zuständigkeiten

- Abfragbare Daten

- Datensperre

- AHVN

- Entschädigung

- Einbezug Gemeinden

- Abfragemöglichkeiten

- Nutzergruppen

Ergebnis

Die Forderung des VSED nach einem eidgenössischen Einwohnermeldegesetz und einem eidgenössischen Einwohnerregister mit einer entsprechenden Verfassungsgrundlage ist vor dem Hintergrund kantonaler Unterschiede im Meldewesen und einem Bedürfnis nach Vereinheitlichung zu verstehen. BFS und BJ halten fest, dass dieses Anliegen nach dem Subsidiaritätsprinzip von den Gemeinden bzw. Kantonen angestossen werden müsste,

ausserhalb der Vorlage zu behandeln wäre und Implikationen für die Umsetzung des NAD hätte. Der Gemeindeverband teilt diese Einschätzung.

VSED und Gemeindeverband bestätigen den Bedarf nach einem schweizweiten

Adressdienst seitens der Verwaltung. Beide Stellen unterstützen den Aufbau eines

Adressdienstes, in Abgrenzung zu einem Einwohnerregister grundsätzlich, wobei die

Einführung eines nationalen Meldegesetzes nicht als zwingende Voraussetzung definiert wird. Sowohl der VSED als auch der Gemeindeverband weisen jedoch bezugnehmend auf die jeweiligen Stellungnahmen darauf hin, dass verschiedene Fragen der Umsetzung noch zu klären sind. Insbesondere sollten die Auswirkungen auf die Gemeinden differenzierter geklärt und ausgewiesen werden. Das BFS nimmt diesen Punkt auf wird das Thema in der weiteren Projektarbeit vertiefen. Die Auswirkungen auf die Gemeinden sind abhängig vom gewählten Lösungsansatz. Der Aufwand für die Bearbeitung von Rückmeldungen könnte mit Daten, die dem Stand der Einwohnerregister der Gemeinden entsprechen, tiefer gehalten werden. Zugleich würde dies auch die Aussagekraft des NAD erheblich steigern. Der VSED erachtet daher die Verwendung von aktuelleren Daten als unerlässlich.

Um den Aufwand für die Gemeinden möglichst tief zu halten, ist gemäss VSED vertiefter zu klären, ob und welche Rückmeldungen an die Gemeinden notwendig sind. Probleme bereiten oft auch die Historisierung von Daten, weshalb der VSED anregt, ein

niederschwelliges Adressregister ohne Historisierung zu schaffen.

Der VSED erläutert, wie die Umsetzung einzelner Bestimmungen auf kommunaler Ebene ausgestaltet ist und was daraus für den NAD abgeleitet werden kann. Dies betrifft den Umgang mit Datensperren und die Voraussetzungen für die Abfrage mit der AHVN. Das BFS