Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/6: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

 ob das SEM von den Kantonen zu bestimmten Gesuchen eine Stellungnahme verlangen würde.

Falls dies so sei, wäre die Frage nach der Belastung der Kantone anders zu beurteilen. Beim Zugriff auf das ETIAS via ZEMIS stelle sich die Frage, ob die Kantone im Rahmen der Beurteilung von Visumanträgen auch auf das ETIAS zugreifen können oder ob überhaupt ein Zugriff über das ZEMIS in jedem Fall möglich sei. Diesbezüglich sei wichtig, dass die kantonalen Migrationsbehörden vollumfänglich Zugriff auf ETIAS erhalten und somit auch die Prüfung der Reisegenehmigung und -verweigerung feststellen könnten. Die VKM fragt, ob:

 generell ein Zugriff auf ETIAS über das ZEMIS für alle ZEMIS-Nutzer oder zumindest für die Mitarbeitenden der kantonalen Migrationsbehörden möglich sei;

 im Rahmen von Visumanträgen mit zusätzlichem Aufwand zu rechnen sei, weil in irgendeiner Weise das ETIAS hineinspiele.

SSV und VKM fordern, dass hinsichtlich der Zugriffsberechtigungen der kantonalen wie kommunalen Migrationsbehörden und des SEM keine zu restriktiven und einschränkenden Ausführungsbestimmungen erlassen werden (vgl. Ziff. 3.1.6 und 3.1.7 des erläuternden Berichts).

Der Umfang der Abfragemöglichkeiten zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen (SEM, fedpol, GWK, kantonale wie kommunale Polizeiorganisationen, Migrations- und Fremdenpolizeibehörden) sollte gemäss SSV im Wesentlichen gleich sein. Das Ergebnis der Abfrage solle gemäss SSV und VKM so harmonisiert sein, dass auch eine Behörde, die keine Detailinformationen beziehen darf, erkennen könne, dass relevante Sachverhalte vorlägen. Es soll laut VKM vermieden werden, dass es aufgrund unterschiedlicher Zugriffsprofile zu unterschiedlichen Ergebnissen und damit einem Effektivitätsverlust komme. Den involvierten Organisationen solle es gemäss SSV möglich sein, einander bei Sachverhaltsklärungen effizient zu unterstützen. Die Besonderheiten der föderalen Struktur der Schweiz sollten gemäss VKM berücksichtigt werden. Laut VKM solle gewährleistet sein, dass kantonale Delegationsnormen an kommunale Behörden unverändert Wirkung entwickeln können. Daher beantragt der SSV die Erstellung ähnlicher Zugriffs- und Abfragemöglichkeiten für Bundesstellen sowie für kantonale und kommunale Polizeiorgane und Behörden.

AsyLex hingegen äussert beim Zugriff der Migrationsbehörden auf die im ETIAS gespeicherten Daten datenschutztechnische Bedenken. Da es sich bei den im ETIAS vermerkten Daten teilweise um sensible Daten handle, sei es wichtig, dass diese Daten mit der nötigen Sorgfalt behandelt und nicht für anderweitige Zwecke (z. B. in Bezug auf das Asylverfahren) genutzt würden. AsyLex erachtet es deshalb als störend, dass das SEM als nationale ETIAS-Stelle benannt werden soll. Zwar sei grundsätzlich die Möglichkeit der weiteren manuellen Bearbeitung eines Gesuchs zu begrüssen, jedoch müsse innerhalb des SEM eine klare aufgabentechnische und personelle Trennung der beiden Bereiche sichergestellt werden.

Zugriff der kantonalen Polizeibehörden auf ETIAS im Rahmen der Inlandkontrolle

Gemäss SH und ZH wäre es wünschenswert, wenn auch die kantonalen Polizeibehörden bei ausländerrechtlichen Kontrollen im Inland Zugriff auf ETIAS hätten. SH regt daher an, die Abfrage durch das Grenzwachtkorps und die verantwortlichen kantonalen Polizeibehörden nicht auf die Grenzkontrolle an der Schengen-Aussengrenze zu beschränken (Art. 108e Abs. 2 Bst. b E-AIG), sondern eine schweizweite Überprüfungsmöglichkeit vorzusehen. Auch BL ist der Ansicht, dass die kantonalen oder kommunalen Polizeibehörden, die im Binnenraum ausländerrechtliche Kontrollen vornehmen, in der Lage sein sollten, das Vorhandensein einer ETIAS-Reisegenehmigung zu überprüfen. Diese Meinung teilt auch die SVP. Sie unterstützt die von ZH vorgebrachte Forderung, dass die kantonalen Polizeibehörden bei ausländerrechtlichen Kontrollen im Inland Zugriff auf ETIAS erhalten sollen. Der Bundesrat solle