Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/6: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
ETIAS-Überwachungsliste7 auf bestimmte Risiken (Gefährdung der Sicherheit, illegale Einwanderung, Gefahr für die öffentliche Gesundheit) hin überprüft. Führt diese automatisierte Prüfung zu keinem Treffer, wird die ETIAS-Reisegenehmigung erteilt. Führt diese automatisierte Prüfung jedoch zu einem Treffer in einem der konsultierten Systeme und bestätigt die ETIAS-Zentralstelle diesen Treffer, leitet sie das Gesuch an die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen Schengen-Staates weiter. In diesem Fall bearbeitet die nationale ETIAS-Stelle die Gesuche für ETIAS-Reisegenehmigungen und entscheidet endgültig über die Erteilung einer Reisegenehmigung, gegebenenfalls nach Konsultation anderer nationaler ETIAS-Stellen und Europol.
Mit dem System soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Mobilität und der Erhöhung der Sicherheit gefunden werden. Gleichzeitig soll durch die Vorabprüfung die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht erleichtert werden.
1.2 Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
Im AIG ist ausdrücklich festzulegen, dass das neue Bundesgesetz über die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung vom 28. September 2018 (Schengen-Datenschutzgesetz, SDGS)8 auf die Verarbeitung der Daten des Visa-Informationssystems (VIS) und des Einreise- und Ausreisesystems (EES) durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als benannte Behörde Anwendung findet. Diese Änderungen sind jedoch nur vorübergehend und sollten beim Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes aufgehoben werden.
Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden; Europol-Daten: Daten der Agentur der EU für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung.
6 SLTD: Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente; TDAWN: Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten.
7 Die Liste besteht aus Daten von Personen, die einer terroristischen oder anderen schweren Straftat oder der Beteiligung an einer solchen verdächtigt werden oder in deren Fall faktische Anhaltspunkte oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine terroristische Straftat oder andere Straftaten begehen (Art.
34 i. V. m. Art. 35 ETIAS-VO). Die Daten werden entweder von Europol oder von den Schengen-Staaten nach vorgängiger Überprüfung in die ETIAS-Überwachungsliste eingegeben. In der Schweiz werden das fedpol und der NDB diese Aufgaben übernehmen.
8 BBl 2018 6003, AS…, SR …