Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/6: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Weitergabe von im ETIAS gespeicherten Personendaten (Art. 65 Verordnung [EU] 2018/1240; Art. 108f E-AIG)

SO sieht es als unabdingbar, dass die ETIAS-Daten zum Zweck der Rückführung von Drittstaatsangehörigen in den Herkunftsstaat oder in einen Drittstaat verwendet werden dürfen.

Übergangsbestimmung zur vorliegenden Gesetzesänderung (Art. 126d E-AIG)

Die im AIG vorgesehene Übergangsregelung wird von TI ausdrücklich begrüsst.

Kosten

AI geht davon aus, dass für den Kanton keine zusätzlichen Kosten entstehen werden, da er nicht über ein eigenes Polizeikontrollsystem verfüge, sondern mit den gängigen Applikationen des Bundes arbeite.

BL merkt an, dass die Kantone die Kosten für die Anpassung der kantonalen Polizeikontrollsysteme für die Abfrage im Inland zu tragen haben. Der Betrag sei jedoch aus den Vernehmlassungsunterlagen nicht ersichtlich und sei noch zu klären.

Gemäss JU und VKM soll der Zugriff auf ETIAS voraussichtlich über das ZEMIS erfolgen. Es mache Sinn, dass neben dem ZEMIS keine weiteren Systeme bedient werden müssen (analog der SIS-Ausschreibung). Da der Zugriff somit über Bundessysteme erfolge, sollte der Zugriff der Migrationsbehörden auf ETIAS keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen. Die VKM wünscht eine verbindliche Bestätigung dieser Aussage. TI teilt diese Ansicht.

VS bedauert die mangelnde Klarheit bezüglich der finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz und die Kantone. Auch SG wünscht, dass in der zu erarbeitenden Botschaft der ausgewiesene Ressourcenbedarf der Kantone und dessen Finanzierung kritisch überprüft und geklärt werden.

Gemäss SO habe die Vorlage auf den Kanton aufgrund des Flughafens in Grenchen als Schengen-Aussengrenze finanzielle und personelle Auswirkungen, da die Polizei die Grenzkontrolle dort selber durchführe. Anpassungen der Grenzkontrollprozesse, die Einführung neuer Einsatzgeräte sowie unter Umständen bauliche Massnahmen am Flughafen und die Aus- und Weiterbildung der mit der Kontrolle betrauten Organe seien erforderlich.

Gemäss KKJPD müsse bei der Umsetzung auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Kantone Rücksicht genommen werden. So solle Zusatzaufwand bei den kantonalen Behörden, wenn immer möglich, vermieden werden.

Die SVP bedauert, dass im Vernehmlassungsbericht nur vage Aussagen zu den wiederkehrenden Kosten von ETIAS gemacht werden. Die SVP erwartet vom Bundesrat in seiner Botschaft eine detaillierte und nachvollziehbare Kostenschätzung. Zumal es sich abzeichne, dass die Schengen-Weiterentwicklungen zu einem immer grösser werdenden bürokratischen Aufwand führen und zu einem hohen Kostenfaktor werden würden.

2.4 Ergebnisse zur Änderung des AIG

AG, GE, JU, SO und UR sowie die FDP begrüssen explizit die vorgesehene vorübergehende Anpassung des AIG. Die KKJPD hat keine zusätzlichen Bemerkungen anzubringen.