Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 50 Seiten

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Die gesetzliche Regelung umfasst zusätzlich die folgenden besonderen Eckpunkte:

 Es dürfen nur Merkmale einer Person eruiert werden, die äusserlich sichtbar und damit auch von einem jeden Augenzeugen festgestellt werden könnten.

 Diese Merkmale werden im Gesetz einzeln und in einem abschliessenden Katalog festgehalten.

 Solche Merkmale sind: die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das biologische Alter.

 Das Analyseergebnis dient ausschliesslich den Zwecken der Fahndung. Es steht einmalig und abschliessend einzig für das jeweilige Strafverfahren zur Verfügung. Es gelangt in keines der polizeilichen Informationssysteme und insbesondere nicht in das DNA-Profil-Informationssystem nach Artikel 10 DNA-Profil-Gesetz.

Zu ergänzen ist dies durch eine Regelung bezüglich allfälliger sog. Überschussinformationen, also von Erkenntnissen aus dem Erbgut, die im Zuge einer Eruierung von SNPs anfallen können, nach denen aber nicht gesucht wurde. Zu denken ist etwa an Informationen, die bspw. auf ein erhöhtes Krebsrisiko der betroffenen Person hindeuten.

Ausblick: Weiterentwicklung der Phänotypisierung

Es ist davon auszugehen, dass sich die DNA-Analyse insgesamt in den kommenden Jahren stark fortentwickeln wird. Es ist hier vor allem auf die in der medizinischen Genomanalyse bereits weit verbreitete, ebenso aber auch für die forensische Molekulargenetik relevante Hochdurchsatzsequenzierung (Next Generation Sequencing, NGS) zu verweisen.46 Im Bereich der Phänotypisierung werden auf der Grundlage genomweiter Assoziationsstudien Marker für zusätzliche phänotypische Merkmale entwickelt werden, etwa für Körpergrösse oder Gesichtsform (Gesichtsmorphologie).

Rechtsvergleich

Als erstes Land schufen die Niederlande im Jahr 2003 eine ausdrückliche rechtliche Regelung der Phänotypisierung in ihrer Strafprozessordnung.47 Der entsprechende Gesetzeserlass nennt als Merkmale die festgestellt werden dürfen, ausdrücklich jene des Geschlechts und der biogeografischen Herkunft (Zum damaligen Zeitpunkt waren dies die einzigen Merkmale, für die wissenschaftlich-technisch ausgereifte Analyseverfahren für die Zwecke der Strafverfolgung vorlagen.). Das Gesetz sieht gleichzeitig generell vor, dass äusserlich sichtbare Merkmale ausgewertet werden dürfen, unter der Voraussetzung, dass alle weiteren solchen Merkmale einzelfallweise ein spezielles Genehmigungsverfahren durchlaufen haben. Die entsprechenden Nachträge zum Gesetz müssen von der Zweiten Kammer des Parlaments (in der Schweiz entspräche dies dem Nationalrat) auf Antrag des Justizministeriums verabschiedet werden. Nach diesem Vorgehen hat die Zweite Kammer im Jahr 2012 das Merkmal Augenfarbe genehmigt und 2017 das Merkmal Haarfarbe. Für das Merkmal Hautfarbe ist das Genehmigungsverfahren 2018 eingeleitet worden. Die Phänotypisierung ist inzwischen in mehr als 30 Fällen angewendet worden. Seit Mai 2018 ist in der Slowakei eine gesetzliche Regelung der Phänotypisierung in Kraft. Sie sieht vor, dass mittels DNA-Analyse äusserlich sichtbare persönliche Merkmale ausgewertet werden dürfen, dies zur Aufklärung besonders schwerer Delikte gegen Leib und Leben, die Freiheit und die menschliche Würde sowie zur Identifizierung einer Leiche oder abgetrennter Körperteile.48

Eingesetzt wird das Instrument weiter in Grossbritannien und in den USA, die beide keine ausdrücklichen Regelungen kennen, aus denen ein Verbot der Phänotypisierung resultiert. Ähnlich ist in Frankreich,

46 Vgl. zum Next Generation Sequencing: Botschaft GUMG, BBl 2017 5605.

47 Gesetz vom 8. Mai 2003 zur Feststellung äusserlich wahrnehmbarer Personenmerkmale aus Zellmaterial (informelle deutsche Übersetzung (Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung [SIR], Avis 17-028 vom 28. September 2017, S. 60); Beck, S. 55.

48 Informelle deutsche Übersetzung basierend auf einer informellen englischen Übersetzung der relevanten slowakischen Gesetzesbestimmung; vgl. für letztere: Gabrielle Samuel/Barbara Prainsack, The regulatory landscape of forensic DNA phenotyping in Europe VISAGE, November 2018, S. 3, auf: www.visage-h2020.eu/ > Reports.