Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/61: Änderung des DNA-Profil-Gesetzes · 50 Seiten
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Verpflichtung zur Durchführung eingrenzender Zusatzanalysen
Die Zahl der «Kandidaten» als Ergebnis des speziellen Suchlaufs lässt sich deutlich verringern, wenn zusätzlich ihr Y-DNA-Profil vorliegt oder – was in der Praxis seltener erforderlich ist – ihr mittels Analyse der mitochondrialen DNA eruierter Haplotyp. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass diese Zusatzanalysen regelmässig durchgeführt werden. Dies wird im DNA-Profil-Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben.
Verlängerung der Aufbewahrung des Probematerials von Personen
Die bisherige Praxis im Ausland wie in der Schweiz zeigt, dass der erweiterte Suchlauf oftmals erst lange nach der ursprünglichen Eröffnung des Strafverfahrens zur Anwendung gelangt, als letztes Mittel, wenn alle übrigen Ermittlungsinstrumente ergebnislos ausgeschöpft worden sind. Damit die Ermittlungsbehörden der obgenannten Verpflichtung zur Vornahme von Zusatzanalysen nachkommen können, muss das für die Zusatzanalysen erforderliche biologische Material im Zeitpunkt der Anordnung des erweiterten Suchlaufs auch tatsächlich noch vorhanden sein. Und dies verlangt nach einer verhältnismässigen Verlängerung der Aufbewahrung des Probematerials von Personen beim Labor über die heute geltenden drei Monate (Art. 9 Abs. 2 DNA-Profil-Gesetz) hinaus.
Rechtsvergleich
Über die grösste Erfahrung mit erweiterten Suchläufen mit Verwandtschaftsbezug verfügt Grossbritannien, dort wird dieses Verfahren seit 2003 anwendet. In Frankreich ist das Verfahren erstmals im Jahr 2011 angewendet worden, aufgrund eines Entscheids der Direction des affaires criminelles et des grâces des französischen Justizministeriums im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Vergewaltigung und Mordes einer jungen Frau (hierzu näher vorne, Ziff. 2.1.3, Vorgehen bei der Durchführung des erweiterten Suchlaufs).104 Inzwischen ist das Verfahren im Code de procédure pénale ausdrücklich geregelt.105 In den Vereinigten Staaten ist die Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung des speziellen Suchlaufs den einzelnen Bundesstaaten übertragen.106 Über eine besonders ausformulierte rechtliche Regelung verfügt Kalifornien, das das Verfahren im Jahr 2008 als erster Bundesstaat eingesetzt hat: Die CODIS-Suchläufe mit Verwandtschaftsbezug werden durch das Department of Justice (DoJ) des Staates Kalifornien durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Suchlaufs sind aufgelistet in einer Standard-Vereinbarung (Memorandum of Understanding), die vom DoJ und der zuständigen Staatsanwaltschaft unterzeichnet werden muss. Zu erwähnen ist insbesondere die gesetzliche Verpflichtung, die Zahl der «Kandidaten» mittels zusätzlicher Analyse des Y-DNA-Profils weitestmöglich zu reduzieren.107 In Deutschland darf nach § 81 h StPO im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung (Massenuntersuchung nach schweizerischer StPO) mittels des DNA-Profils untersucht werden, ob das Spurenmaterial von der betroffenen Person stammt «oder von ihren Verwandten in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad».108
104 Siehe Le Monde vom 21. Februar 2012, Comment l’enquête sur le meurtre d’Elodie Kulik a été relancée par l’ADN d’un parent, auf: www.lemonde.fr/societe/article/2012/02/21/comment-l-enquete-sur-le-meurtre-d-elodie-kulik-a-ete-relanceepar-l-adn_1642851_3224.html, sowie: Pham-Hoai Emmanuel/Crispino Frank/Hampikian Greg, The First Successful Use of a Low Stringency Familial Match in a French Criminal Investigation, in: Journal of Forensic Sciences, Mai 2014, Vol. 59, Nr. 3, S. 816 ff., auf: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1111/1556-4029.12372.
105 Art. 706-56-1-1 CPP, eingefügt mit der Loi no. 2016-731 vom 3. Juni 2016 renforçant la lutte contre le crime organisé, le terrorisme et leur financement, et améliorant l’efficacité et les garanties de la procédure pénale.
106 Vgl. www.fbi.gov/services/laboratory/biometric-analysis/codis#CODIS-Brochure (zuletzt abgefragt am 10. April 2018). Zulässig ist der Suchlauf in Kalifornien, Colorado, Texas und Virginia, während er in Maryland und Washington, D.C., ausdrücklich verboten ist (Kim Joyce/Mammo Danny/Siegel Marni B./Katsanis Sara H., Policy implications for familial searching, 1. November 2011, S. 2 f., veröffentlicht auf: www.investigativegenetics.com).
107 Wortlaut dieser Vereinbarung auf: https://oag.ca.gov/sites/all/files/agweb/pdfs/bfs/fsc-mou-06142011.pdf (zuletzt abgefragt am 25.4.2018).
108 Änderung vom 17. August 2017. Mit dieser Anpassung wurde auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs reagiert, wonach der (damals geltende) § 81 h eine Verwertung sog. Beinahetreffer verbiete (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012, Az. 3 StR 117/12, BGHSt 58, 84 ff., Rn. 20 ff.).