Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten

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Anregungen bezüglich des Verwendungszwecks der Finanzhilfen beziehungsweise des Inhalts der Massnahmenpakete:

- Einbezug der Zielgruppe Kinder mit Beeinträchtigungen in die Massnahmenpakete

(CURAVIVA, HfH, SGB-FSS). Hierzu Beizug von Vertretenden der Heilpädagogischen Früherziehung (HfH). Insbesondere müssten fehlende Massnahmen und Angebote in Gebärdensprache durch die Anschubfinanzierung ermöglicht werden (SGB-FSS).

- Einbezug von Koordinations- und Vernetzungsmassnahmen in die unterstützten

Massnahmenpakete (CURAVIVA).

- Engere Definition des Verwendungszwecks der zusätzlichen Mittel und Fokussierung auf die

Weiterentwicklung der Betreuungsstrukturen (GastroSuisse).

- Gezielte Schliessung von Lücken in den bestehenden Angeboten von Gemeinden und

Kantonen, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit von Förderungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern nicht (nur) während der klassischen Bürozeiten arbeiten (HotellerieSuisse).

- Einbezug von Massnahmen im Bereich Kindesschutz in die kantonalen Programme

(Kinderschutz Schweiz).

- Berücksichtigung einer Kontinuität der Ansätze für Kinder im Vorschul- und Schulalter (pro

enfance).

- Sicherstellung der Qualität der Angebote und Evidenzbasierung: Um die Ziele der Initiative

zu erreichen, solle bei der Finanzierung der Massnahmen der wissenschaftliche Erkenntnisstand berücksichtigt werden (SSECR).

- Einbezug einer strategischen Komponente, die die Kantone verpflichtet, auf ihrem Gebiet

eine kohärente, effiziente Politik der frühen Kindheit zu entwickeln, um die Ungleichheiten zu verringern, damit die gesamte Bevölkerung gleichwertigen Zugang zu den Angeboten hat (SWR).

- Festlegung strategischer Leitlinien, um die vulnerablen Zielgruppen zu erreichen (SWR).

Anregungen bezüglich der Rolle beziehungsweise des Einbezugs von spezifischen Akteuren und Akteurinnen in die Erarbeitung beziehungsweise Umsetzung der Massnahmenpakete:

- Ansiedelung der Hauptverantwortung der Politik der frühen Kindheit im Bildungssektor in

allen Kantonen (kibesuisse).

- Festhalten des Einbezugs der Gemeinden und der nichtstaatlichen Organisationen bei der

Konkretisierung der vorgesehenen Massnahmen im Gesetz (CURAVIVA).

- Einbezug von privaten Organisationen in die Programme (Elternbildung CH).

- Einbezug von Akteuren und Akteurinnen aus dem Kultursektor sowie Kulturinstitutionen in

die Ausarbeitung der kantonalen Programme (Lapurla).

Weitere Anregungen:

- Möglichst geringer administrativer Aufwand der Kantone für die Eingabe von Gesuchen (BE,

AI, GL, LU, NE, TI, UR, VD, SP, SSV, SGV, SODK, KID, kibesuisse). Schätzung der für die Bundesverwaltung vorgesehenen personellen Ressourcen scheine entsprechend zu hoch

(AI, BE, SODK, KID).

- Erarbeitung der zu erreichenden Ziele der Förderung der frühen Kindheit unter

Berücksichtigung der Kernelemente des Nutzens der Förderung, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt sind (CURAVIVA).

- Änderung der Formulierung des Gesetzesartikels: Anstatt «und bestehende Lücken in deren

Ausgestaltung zu schliessen» besser: «und bestehende Lücken aufzudecken und Massnahmen zu deren Schliessung vorzusehen» (kibesuisse).