Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten
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Der SGV-USAM und das cp erachten Massnahmen des Bundes im Bereich der frühkindlichen Förderung als nicht sinnvoll, da die Hauptverantwortung hierfür bei den Eltern und Gemeinden liege und Organisationen und Institutionen vor Ort den Bedürfnissen entsprechend das Thema behandelten und mitfinanzierten. Massnahmen zur Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in den einzelnen Kantonen und die Umsetzung der institutionellen Zusammenarbeit unter den Kantonen sind aus Sicht des SGV-USAM sinnvoller für die Erreichung der Ziele der parlamentarischen Initiative. Das cp bezweifelt zudem die Vereinbarkeit des Vorentwurfs mit dem Art. 67 Abs. 2 BV. Economiesuisse, der SGV-USAM und das cp lehnen die Vorlage zudem aus föderalistischen Gründen ab. Die Vorlage trage zu einer weiteren Verflechtung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden bei und widerspreche den zentralen Grundsätzen des Föderalismus. Economiesuisse befürwortet jedoch im Grundsatz Massnahmen zur Förderung der FBBE und sieht die Kantone als aufgefordert, sinnvolle Massnahmen umzusetzen.
3.5 Weitere interessierte Kreise
3.5.1 Kantonale Organisationen, Gemeinden
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich sowohl die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) als auch die Schweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) für die Vorlage ausgesprochen. Weiter haben die kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten des Kantons Freiburg und die Stadt Zürich eine Stellungnahme eingereicht. Sie begrüssen die Vorlage ebenfalls.
Die SODK möchte zwar nicht, dass die bestehende Kompetenzordnung im Bereich der frühen Kindheit grundsätzlich verändert wird, geht aber davon aus, dass das vorgesehene Impulsprogramm die landesweite Harmonisierung der Angebote in der frühen Förderung begünstigen wird und so entscheidend zur Chancengerechtigkeit für alle Kinder in der Schweiz beitragen kann. Sie schlägt vor, die vorgesehene Bundesbeteiligung in Höhe von maximal CHF 100’000 pro Jahr und Kanton auf CHF 150’000 zu erhöhen, analog zu den Finanzhilfen auf der Grundlage von Artikel 26 KJFG.
Die KID begrüsst das vorgeschlagene Modell der Anschubfinanzierung, da aktuell eine Fragmentierung in der Angebotslandschaft im Bereich der frühen Förderung in der Schweiz bestehe, welche ein Manko für die Chancengerechtigkeit darstelle. Sie betrachtet die vorgesehenen Fördermittel von CHF 8.45 Mio. verteilt auf 10 Förderjahre und 26 Kantone jedoch als sehr bescheiden und hält zusätzliche Massnahmen des Bundes für notwendig.
Die kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten des Kantons FR begrüssen die
Anschubfinanzierung und regen an, den Bereich der frühen Kindheit in eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik zu integrieren.
Die Stadt Zürich sieht in der Förderung von Programmen im Sinne einer Anschubfinanzierung das Risiko, dass diese nicht nachhaltig finanziert werden können und die Versorgungsstruktur in der frühen Kindheit als Ganzes zu wenig in den Blick gerät.
3.5.2 Eidgenössische Kommissionen und Schweizerische UNESCO- Kommission
Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF), die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF), die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) und die Schweizerische UNESCO-Kommission begrüssen die Vorlage im Grundsatz. Die EKFF, die EKF und die Schweizerische UNESCO-Kommission sind jedoch der Meinung, dass sie nicht ausreichend ist. Sie teilen die Einschätzung der WBK-NR, dass es national betrachtet grosse Unterschiede in der Angebotslandschaft im Bereich der Politik der frühen Kindheit gibt und stützen den im erläuternden Bericht postulierten Nutzen von FBBE. Weiter teilen sie den durch die WBK-NR festgestellten Handlungsbedarf betreffend eine künftige bundesseitige Unterstützung und Weiterentwicklung der frühen Förderung in der Schweiz.