Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten
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vorgesehenen Gesetzesartikels beziehungsweise die Anlehnung der Anschubfinanzierung an den Art. 26 KJFG.
Die Stellungnehmenden, welche die Vorlage im Grundsatz befürworten, äusserten sich insbesondere zur Höhe der Anschubfinanzierung pro Kanton, zur Befristung der Finanzhilfen und zur Begrenzung auf jährlich vier Vertragsabschlüsse, zur Beschränkung der finanziellen Unterstützung auf kantonale Programme, zum vorgesehenen Adressatenkreis der Finanzhilfen sowie zum Inhalt und zur Ausrichtung der möglichen kantonalen Programme.
4.1 Höhe der Anschubfinanzierung pro Kanton
11 Kantone (BL, GL, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD und ZH), die SP, der SGV, der SSV, der SGB, die KID, die SODK, die EKF, die EKFF sowie diverse private Organisationen (Netzwerk Bildung und Familie, AAI – VeBe, Elterbildung CH, Komitee privater Kitas für Qualität, Pro Familia Schweiz, PJ, Psychomotorik Schweiz, SF MVB, IdéeSport, 5 FSK und 6 Spielgruppen(-vereine)) schätzen die Höhe der Anschubfinanzierung als zu tief ein:
- 11 Kantone (BL, GL, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD und ZH), SP, KID, SODK und SGV
schlagen entsprechend vor, die vorgesehene Bundesbeteiligung in Höhe von maximal CHF 100'000.- pro Jahr und Kanton auf CHF 150'000.- zu erhöhen. Dies entspräche den Finanzhilfen auf der Grundlage von Artikel 26 KJFG. Obwohl der Bereich der frühen Kindheit eine kleinere Zielgruppe betrifft als die Kinder- und Jugendpolitik, sei es wichtig, dass die Kantone grössere Massnahmenpakete umsetzen könnten.
- Der SSV, die EKF, die EKFF sowie mehrere private Organisationen (Netzwerk Bildung und
Familie, AAI – VeBe, Elterbildung CH, Komitee privater Kitas für Qualität, Pro Familia Schweiz, PJ, Psychomotorik Schweiz, SF MVB, IdéeSport, 5 FSK und 6 Spielgruppen(- vereine)) sprechen sich für eine Erhöhung der Finanzhilfe aus, ohne einen bestimmten Betrag zu nennen oder schätzen die vorgesehen Fördermittel im Vergleich zum realen Bedarf als (sehr) bescheiden ein.
- Der SGB beantragt mindestens eine Verdoppelung des Kredits sowie die Erhöhung und
Flexibilisierung der pro Kanton vorgesehenen Summe, die ebenfalls dem Bedarf und unterschiedlichen soziodemographischen Verhältnissen Rechnung tragen solle.
Die Kantone BE und ZH sowie der SSV sind der Meinung, dass ein Verteilschlüssel festgelegt werden müsse, der insbesondere die demografischen Unterschiede der Kantone berücksichtigt.
4.2 Befristung der Finanzhilfen und Begrenzung auf jährlich vier Vertragsabschlüsse
Diverse Stellungnehmende formulierten Anpassungsvorschläge in Bezug auf die vorgesehene Befristung der Finanzhilfen und die Beschränkung auf jährlich vier Vertragsabschlüsse. Sie schlagen Folgendes vor:
- Verzicht auf die Begrenzung auf jährlich vier Vertragsabschlüsse (AR, TI, SP, SGB,
kibesuisse und Komitee privater Kitas für Qualität). Es solle eine gewisse Flexibilität möglich sein, falls in einem Jahr zusätzliche Kantone an einem Anschub interessiert wären. Die SP beantragt entsprechend eine Umformulierung des Art. 11a KJFG und „höchstens“ mit „in der Regel“ zu ersetzen. Der Kanton FR weist darauf hin, dass die Kriterien für die Prioritätenordnung im Falle von mehr als vier Gesuchsstellenden pro Jahr präzis definiert werden müssen, damit keine Ungleichheit bei der Behandlung der Kantone entstehe.
- Verzicht auf die Befristung der Finanzhilfen beziehungsweise Sicherstellung der Überführung
der Anschubfinanzierung in eine Regelfinanzierung auf Kantons- oder Bundesebene (SGB,