Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten
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Tabelle 3: Übersicht Stellungnahmen der Kantone
Begrüssen Lehnen
Organisation keine STN Total STN Vorlage Vorlage ab
AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR,
18 JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD, ZH BS, NW, SG, SZ, TG, ZG6
OW, VS2
Total 2 18 624
Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR,
VD, ZH) begrüsst die Vorlage im Grundsatz. Für die Vorlage spreche vor allem, dass Fördermassnahmen in der frühen Kindheit langfristig positive Auswirkungen auf Kinder und die Gesellschaft hätten. Mehrere Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD, ZH) begrüssen zudem ausdrücklich den Inhalt des vorgesehenen neuen Gesetzesartikels beziehungsweise die Anlehnung an die befristete Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26 KJFG). Dies verspreche eine einfache und pragmatische Abwicklung, lasse Raum für flexible, innovative und autonome Vorgehensweisen der Kantone und stelle keinen Eingriff in die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen dar. 10 Kantone (GL, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD, ZH) schlagen überdies eine Erhöhung der Finanzhilfe auf jährlich CHF 150'000.- analog zu den bisherigen Finanzhilfen nach Art. 26 KJFG vor.
Die Kantone BS, NW, SG, SZ, TG und ZG sprechen sich aus unterschiedlichen Gründen gegen die vorgeschlagene Umsetzung der parlamentarischen Initiative aus:
- Der Kanton BS erachtet die vorgeschlagene Umsetzung der parlamentarischen Initiative als
nicht zielführend. Er empfiehlt deren Anliegen im Rahmen der Umsetzung der Motion Eymann 18.3834 «Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme» weiterzuverfolgen.
- Während der Kanton NW aktuell keinen Bedarf für Finanzhilfen für kantonale Programme
hat, lehnen die Kantone SG und SZ eine zusätzliche Finanzierung seitens Bund aus föderalistischen Überlegungen ab. Der Kanton SZ erachtet zudem den mit der Finanzhilfevergabe verbundenen administrativen Aufwand als nicht verhältnismässig.
- Die Kantone TG und ZG begrüssen ausdrücklich die Zielsetzung, ein bedarfsgerechtes
Angebot im Bereich der Politik der frühen Kindheit zu entwickeln. Sie teilen zudem die Einschätzung, dass die frühkindliche Lebensphase die weitere Entwicklung von Kindern prägt und ihr somit in Bezug auf die Chancengerechtigkeit eine hohe Bedeutung zukommt. Der Kanton TG erachtet die bundesseiteige Weiterentwicklung dieses Politikfeldes jedoch als nicht prioritär, weshalb zusätzliche Finanzhilfen zum gegenwärtigen Zeitpunkt seines Erachtens nicht zwingend sind. Er stellt hingegen fest, dass sich dies angesichts der hohen Dynamik allenfalls wieder ändern könne. Der Kanton ZG beurteilt die vorgesehene Anschubfinanzierung kritisch, da sich der Bund nur für beschränkte Zeit finanziell verpflichte, die Grundausrichtung in den Kantonen aber mit Vorgaben bestimme. Die Frage, ob es sich bei der frühen Förderung um eine Verbundaufgabe oder um eine Aufgabenteilung Bund – Kantone handle, sei ohnehin unabhängig der parlamentarischen Initiative 17.412 zu prüfen.
Die Kantone AI, GL, NE, SG, TI, VD und ZG weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass sie die bestehende Kompetenzordnung im Bereich der frühen Kindheit als sinnvoll erachten und beibehalten möchten.