Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten

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- Beim Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen die Beteiligung der beitrags-

empfangenden Kantone an einem nationalen Erfahrungsaustausch sowie die Beiträge und die Mitarbeit der Vertragspartner zur Ausarbeitung einer Nationalen Politik der Frühen Kindheit festhalten (Schweizerische UNESCO-Kommission).

4.6 Ausrichtung der kantonalen Programme auf eine nationale Strategie

Diverse Stellungnehmende äussern sich zur Notwendigkeit der Erarbeitung einer nationalen Strategie im Hinblick auf eine schweizweite Ausrichtung der Massnahmen und eine bessere Koordination und Vernetzung.

7 Kantone (GE, GL, LU, NE, SO, TI, UR), die SP, der SSV, der Kfmv, der SGB, die SODK, die KID, die EKFF, die Schweizerische UNESCO-Kommission und diverse private Trägerschaften (a:primo, AAI – VeBe, CURAVIVA, DOJ, Elternbildung CH, IdéeSport, Lapurla, Netzwerk Bildung und Familie, NKS, PJ, pro enfance, Pro Familia Schweiz, Psychomotorik Schweiz, SAJV, SF MVB, SGB-FSS, SSLV, Stadt Zürich sowie 5 FKS und

6 Spielgruppen(-vereine)) begrüssen ausdrücklich die Erarbeitung einer nationalen Strategie im Rahmen des Postulates WBK-NR 19.3417 «Strategie zur Stärkung der Frühen Förderung».

Der SSV und mehrere private Trägerschaften (AAI – VeBe, Elternbildung CH, Lapurla, Pro Familia Schweiz, PJ, Psychomotorik Schweiz, IdéeSport sowie 5 FKS und 6

Spielgruppen(-vereine)) plädieren dafür, das UNESCO-Grundlagenpapier «für eine Politik der frühen Kindheit» den Kantonen bei der Erarbeitung von Massnahmenpaketen verbindlich als Rahmen zu erklären, solange keine nationale Strategie besteht.

Die kantonalen Kinder- und Jugendbeauftragten des Kantons FR und Kinderschutz

Schweiz regen an, das Ziel des Impulsprogramms darauf auszurichten, den Bereich der frühen Kindheit in eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik zu integrieren.

Kibesuisse empfiehlt die Schärfung der Formulierung «für ihre Programme»: Der Fokus müsse auf die konkrete Erstellung einer kantonalen Strategie der frühen Kindheit, welche mit dem Bund und den Gemeinden abgestimmt ist, gelegt werden. Zudem solle der Bund die Kantone bei der Erstellung ihrer Strategien (fachlich) unterstützen.

4.7 Zusätzliche Finanzhilfen/Massnahmen

Diverse Stellungnehmende schlagen zusätzliche Massnahmen zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative vor:

- Unterstützung von national tätigen Organisationen im Themenbereich in Anlehnung an die

Finanzhilfen nach Art. 7 KJFG für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten (TG, SP,

NKS, AAI - VeBe, 5 FKS, Pro Familia Schweiz, Pro Familia Vaud, PJ, Psychomotorik Schweiz, SF MVB, 6 Spielgruppen und IdéeSport).

- Die Aufhebung der Alterslimite in Art. 4 KJFG verbunden mit entsprechender Erhöhung der

Förderkredite (VD, SSV, EKFF, Pro Familia Vaud).

- Förderung und Unterstützung von Massnahmen zur vertikalen und horizontalen

Zusammenarbeit und zur Kompetenzentwicklung gemäss Art. 18 - 21 KJFG in der gesamten

Kinder- und Jugendpolitik (SP, Pro Familia Vaud, Lapurla, pro enfance, SWR, SF MVB).

Entsprechende Erhöhung der bisherigen finanziellen Mittel hierfür (SP, Pro Familia Vaud,

Lapurla).

- Schaffung einer Koordinationsstelle, um eine ganzheitliche nationale Politik der frühen

Kindheit unter Einbezug der Bereiche Soziales, Bildung und Gesundheit sicherzustellen (SP,

SSV, NKS, Netzwerk Bildung und Familie, SGB, EKFF, Psychomotorik Schweiz).

Koordination der systematischen Vernetzung der auf Bundesebene im Bereich der frühen Kindheit tätigen Akteurinnen und Akteure (Kinderschutz Schweiz). Übernahme einer