Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten
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- Verteilung der Beiträge auf die restlichen Förderjahre an interessierte Kantone, sollten
einzelne Kantone auf die Beantragung von Geldern verzichten (SSV, EKFF, SSLV, a:primo, Pro Familia Schweiz, PJ, Psychomotorik Schweiz, IdéeSport sowie 6 Spielgruppen(-
vereine).
- Längere Finanzierungsperiode als 3 Jahre (Netzwerk Bildung und Familie).
Die Kantone GL, LU, NE, SO, TI und UR plädieren zudem dafür, dass der Bund seine Anstrengungen im Bereich der frühen Kindheit nicht auf das vorgesehene befristete Impulsprogramm beschränkt, sondern längerfristig eine stärkere Rolle einnimmt. Der Kanton BE ist ebenfalls der Meinung, dass sich die Anstrengungen des Bundes nicht auf die vorgeschlagene Anschubfinanzierung beschränken sollte. Vielmehr erscheine ein langfristiges Engagement, insbesondere hinsichtlich Koordination und Vernetzung, wünschenswert. Die SODK begrüsst ebenfalls ausdrücklich die Erarbeitung einer nationalen Strategie durch den Bundesrat. Sie ist der Auffassung, dass der Bund seine Anstrengungen im Bereich der frühen Kindheit nicht auf das vorgesehene befristete Impulsprogramm beschränken sollte, sondern längerfristig eine stärkere Rolle einnehmen solle.
4.3 Beschränkung der finanziellen Unterstützung auf kantonale Programme
Diverse Stellungnehmende formulierten Anpassungsvorschläge in Bezug auf die Beschränkung der Finanzhilfen auf kantonale Programme beziehungsweise strategiegebundene Massnahmenpakete. Den Stellungnahmen sind folgende Vorschläge zu entnehmen:
- Vorsehen einer Evaluation der Wirkung der Finanzhilfen beziehungsweise einer
begleitenden Evaluation der Programme (EKF, SGB, Kfmv, IdéeSport). Die EKF schlägt vor, dass das BSV sowohl nach fünf als auch nach 10 Jahren einen Ergebnisbericht, der die Massnahmen und Resultate in den Kantonen festhält und beurteilt, verfasst sowie Empfehlungen für weitere Schritte formuliert. Das SSECR schlägt vor, dass die finanzierten Interventionen und Programme wissenschaftlich begleitet und auf ihre Wirkung überprüft werden.
- Erweiterung der Vorlage, dass Kantone, welche bereits über ein etabliertes Programm in der
frühen Förderung verfügen, ebenfalls für ergänzende Massnahmen (z.B. die Einführung von Hausbesuchsprogrammen) eine Anschubfinanzierung beantragen können (BE).
- Gleichzeitige Unterstützung von kantonalen Projekten und Programmen (AI).
4.4 Adressatenkreis der Finanzhilfen
Diverse Stellungnehmende äussern sich zu den Bestimmungen zur Finanzhilfevergabe und den Adressaten der Finanzhilfen:
- Gleichzeitige Unterstützung von Massnahmenpaketen von Gemeinden in Anlehnung an die
Adressaten der Finanzhilfen nach Art. 11 KJFG für Modellvorhaben (SP, SSV, Kfmv, NKS,
AAI – VeBe, 5 FKS, Pro Familia Schweiz, Psychomotorik Schweiz, 6 Spielgruppen und IdéeSport).
- Streichung des Begriffs «kantonal», um ebenfalls überkantonalen Organisationen und
privaten national tätigen Akteuren den Erhalt von Finanzhilfen zu ermöglichen (Komitee
privater Kitas für Qualität).
4.5 Inhalt der kantonalen Programme
Mehrere Stellungnehmende kommentierten den möglichen Inhalt beziehungsweise die mögliche Ausrichtung der kantonalen Programme.