Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 24 Seiten
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3.5.3 Trägerschaften aus dem Bereich Kinder, Jugendliche, Familien und Gesellschaft
Im Grundsatz wird die Vorlage von zahlreichen Organisationen aus dem Bereich oder mit Schnittstellen zur Kinder-, Jugend- und Familienpolitik unterstützt: Alfred Adler Institut – Vorschulerziehung Bern (AAI – VeBe), CURAVIVA Schweiz (CURAVIVA), Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ), Elternbildung CH, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH), Kinderschutz Schweiz, Komitee privater Kitas für Qualität, nationale Initiative Lapurla der Hochschule der Künste Bern/Migroskulturprozent (Lapurla), Netzwerk Bildung und Familie, Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz (NKS), pro enfance – plateforme romande pour l’accueil de l’enfance (pro enfance), Pro Familia Schweiz, Pro Familia Vaud, Pro Juventute (PJ), Psychomotorik Schweiz, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweizerischer Fachverband Mütter- und Väterberatung (SF MVB), Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS), Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR), Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Stiftung IdéeSport (IdéeSport), Swiss Society for Early Childhood Research (SSECR), Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) und Verein a:primo (a:primo), SSLV, 5 Fach- und Kontaktstellen für Spielgruppenleitende (FKS BE, FKS BL-Fricktal, FKS SG/AI/AR, FKS SO und FKS ZAHD) und 7 Spielgruppen(-vereine) (Aargau, Bützberg-Thunstetten, Chalet Bernau, Jupizolla, Minouche, Musigdösli Brügg und Pinguin).
Die Organisationen teilen ebenfalls grossmehrheitlich die Einschätzung der WBK-NR, dass es national betrachtet grosse Unterschiede in der Angebotslandschaft im Bereich der Politik der frühen Kindheit gebe und die Massnahmen auf kommunaler Ebene stark fragmentiert seien. Sie stützen ebenfalls den im erläuternden Bericht postulierten Nutzen von FBBE und teilen den durch die WBK-NR festgestellten Handlungsbedarf betreffend eine künftige bundesseitige Unterstützung und Weiterentwicklung der frühen Förderung in der Schweiz. Die Organisationen weisen zudem grossmehrheitlich darauf hin, dass die Vorlage aus ihrer Sicht zu wenig weit geht.
4 Ergebnisse im Einzelnen
Mit dem Ziel, Lücken in der Angebotslandschaft im Bereich der frühen Kindheit zu schliessen, entschied sich die WBK-NR für die Förderung von Programmen im Bereich der frühen Kindheit im Sinne einer Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone. Im KJFG besteht bereits ein entsprechendes Förderinstrument für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26 KJFG), das jedoch per Ende 2022 ausläuft. Der Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» lehnt sich an den Art. 26 KJFG an und lautet wie folgt:
Art. 11a Finanzhilfen für kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit
1In Abweichung der Definition der Zielgruppen nach Artikel 4 kann der Bund pro Jahr
höchstens vier Kantonen einmalig für die Dauer von je drei Jahren Finanzhilfen gewähren für ihre Programme im Bereich der Politik der frühen Kindheit. Ziel der Finanzhilfen ist es, die Politik der frühen Kindheit der Kantone weiterzuentwickeln und bestehende Lücken in deren Ausgestaltung zu schliessen.
2Das BSV schliesst mit den Kantonen vertragliche Vereinbarungen ab. Die Vereinbarungen beinhalten namentlich die von Bund und Kanton gemeinsam festgelegten Ziele sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes.
Eine grosse Anzahl der Stellungnehmenden (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SH, SO, TI, UR, VD, ZH, BDP, CVP, glp, SP, SSV, SGV, GastroSuisse, DOJ, Kinderschutz Schweiz, SODK, NKS, SAJV, Schweizerische UNESCO-Kommission, Elternbildung CH, Lapurla, Pro Familia Vaud, SF MVB, SRK, SSECR) begrüsst ausdrücklich den Inhalt des