Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 41 Seiten

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Konsequenzen eines fehlenden Widerspruchs müssten jeder Einwohnerin und jedem Einwohner, jeder Grenzgängerin und jedem Grenzgänger und insbesondere auch fremdsprachigen Bevölkerungskreisen bekannt gemacht werden.

Aktuell stehen jährliche Ressourcen von rund 1,5 Millionen Franken für die Organspende-Kampagne zur Verfügung. Darin enthalten sind u. a. TV-Spots, aber auch der Druck von Broschüren und Spendekarten. In den ersten drei Jahren nach der Einführung einer Widerspruchslösung müsste dieser Betrag um 1 Million Franken auf rund 2,5 Millionen Franken erhöht werden. Nach der dreijährigen Einführungsphase könnte der Aufwand wieder auf 1,5 Millionen Franken reduziert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Bevölkerungsinformation ist zu diesem Moment noch offen. Genauere Angaben über die Kostenaufteilung können erst im Rahmen der Botschaft gemacht werden.

Widerspruchsregister

Ein Modellwechsel bedingt neben der Informationspflicht auch die Einrichtung eines nationalen Widerspruchregisters. Personen, die ihre Organe, Gewebe oder Zellen nicht spenden wollen, muss ein Mittel zur Verfügung stehen, um diesen Widerspruch so festzuhalten, dass er im Todesfall beachtet wird.

Dessen Einrichtung und Betreuung würde eine neue Aufgabe für den Bund darstellen. Aktuell ist geplant, dass alle Registeraufgaben ausgelagert werden.

Die Kosten für die Einrichtung eines online zugänglichen, digitalen Registers werden auf einmalig rund 450 000 bis 550 000 Franken geschätzt. Falls ein Anschluss an bestehende Register möglich ist, würden diese Kosten voraussichtlich tiefer ausfallen. Für die Wartung und den Betrieb sowie die administrative Betreuung wird mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 350 000 bis 500 000 Franken gerechnet.

Das Register soll auch als Informationsplattform dienen, welche die Bevölkerung bei einer Entscheidfindung unterstützt. Beispielsweise sollen darin zentrale Fragen zu einer Spende beantwortet und Informationen vermittelt werden. Daher ist dessen genereller Aufwand ungemein grösser als der eines Registers, das sich nur auf die Registrierung beschränkt. Denkbar ist jedoch, dass die erforderlichen fachlichen Informationen mittels Verlinkung zur Website des BAG zur Verfügung gestellt werden. Diese bietet bereits heute ein umfangreiches Informationsportal zur Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Personelle Auswirkungen

Die Bevölkerungsinformation wäre keine neue Vollzugsaufgabe für den Bund. Die vermehrten Aktivitäten würden im Rahmen der bisherigen Vollzugsaufgaben des BAG aufgefangen.

Obwohl die Einrichtung und der Betrieb eines Widerspruchregisters eine neue Aufgabe des Bundes wäre, wird davon ausgegangen, dass die durch die Auslagerung dieser Aufgabe entstehende Aufsichtsfunktion des Bundes im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen aufgefangen werden können.