Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 64 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

Ausschreibungen von vermissten Personen oder von schutzbedürftigen Personen, die an einer Reise gehindert werden müssen (Kap. VII)

Ausschreibungsziele und -bedingungen (Art. 32)

Artikel 32 regelt die Ausschreibung von Vermissten oder schutzbedürftigen Personen. Neu wird die Kategorisierung der Ausschreibung verfeinert. Zudem können neu auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die zu ihrem eigenen Schutz oder zum Zweck der Gefahrenabwehr vor einer Auslandreise abgehalten werden müssen, präventiv im SIS II ausgeschrieben werden. Zusammengefasst gilt diese Neuerung für folgende Personenkategorien:

– Kinder, die von einem Elternteil, einem Familienmitglied oder einem Vormund entführt wer-

den können;

– Kinder, für die ein konkretes und offensichtliches Risiko besteht, dass sie aus dem Hoheits-

gebiet eines Schengen-Staates gebracht werden oder dieses verlassen, und

– Opfer von Menschenhandel, Zwangsheirat, weiblicher Genitalverstümmelung oder anderer Formen geschlechtsspezifischer Gewalt werden;

– Opfer von terroristischen Straftaten werden oder in diese verwickelt werden;

– in bewaffnete Gruppen eingezogen oder rekrutiert werden oder zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten gezwungen werden;

– erwachsene Personen, bei denen ein konkretes und offensichtliches Risiko besteht, dass sie aus dem Hoheitsgebiet eines Schengen-Staates gebracht werden oder dieses verlassen und Opfer von Menschenhandel oder geschlechtsspezifischer Gewalt werden.

Das geltende EU-Recht sieht keine präventive Ausschreibung von verletzbaren Personen vor. Daher konnten schutzbedürftige Personen bisher erst dann im SIS II ausgeschrieben werden, wenn diese vermisst wurden. Mit der Neuerung können Personen bereits dann ausgeschrieben werden, wenn die Gefahr einer unfreiwilligen Verbringung ins Ausland besteht. Die Ausschreibung muss von der nach Landesrecht zuständigen Behörde veranlasst werden.

Mit der präventiven Ausschreibung können die Grenzschutz- und Strafverfolgungsbehörden neu in Fällen, in denen beispielsweise ein hohes Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Kindesentführung durch einen Elternteil besteht, auf dieses Risiko hingewiesen werden. Wenn ein schutzbedürftiges Kind reist, können sie die Umstände genauer untersuchen und das Kind gegebenenfalls in Schutzgewahrsam nehmen.

Massnahmen aufgrund einer Ausschreibung (Art. 33)

Artikel 33 regelt das Verfahren im Fall eines Treffers auf eine Ausschreibung von schutzbedürftigen Personen: Es wird neu explizit darauf hingewiesen (Abs. 2 und 3), dass bei Personen, die unter Schutz gestellt werden müssen, sofort die zuständigen Behörden konsultiert und durch den Austausch von Zusatzinformationen unverzüglich die zu treffenden Massnahmen vereinbart werden. Im Fall von Kindern soll jeder Entscheid über die zu treffenden Massnahmen oder jeder Entscheid, das Kind an einen sicheren Ort zu verbringen, im besten Interesse des Kindes getroffen werden.

Personen- und Sachfahndungsausschreibungen für verdeckte Kontrollen, Ermittlungsan-

fragen oder gezielte Kontrollen (Kap. IX)

Ausschreibungsziele und -bedingungen (Art. 36)

Artikel 36 führt die neue Ausschreibungskategorie der Ermittlungsanfrage ein. Bisher waren europarechtlich nur die verdeckte Kontrolle (in der Schweiz verdeckte Registrierung genannt) sowie die gezielte Kontrolle vorgesehen. Dieses neue Instrument erlaubt die Befragung der gesuchten Person gemäss eines spezifischen Fragenkatalogs, den die Behörde des ausschreibenden Staates im SIS II eingegeben hat (Abs. 2). Die Ermittlungsanfrage dient unter gewissen Voraussetzungen (Abs. 3) der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten und kann gemäss der EU-Verordnung sowohl im präventiven Bereich als auch im Rahmen eines Strafverfahrens oder im