Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 64 Seiten

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durch die kantonalen Polizeibehörden mit Einwilligung des Opfers. In besonders gelagerten Fällen wie namentlich bei Menschenhandel, bei denen das Opfer unter dem prägenden Einfluss der Täterschaft steht, kann die Polizeibehörde die Ausschreibung auch selber veranlassen. Die Ausschreibung erfolgt in Anwendung des kantonalen Rechts. Diese teilweise neuen Ausschreibungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Umsetzung des Reformpakets SIS II übernommen (vgl. Art. 32 Verordnung «SIS Polizei»).

Abs. 1 Bst. c

Werden vermisste Personen aufgefunden, kann es je nach Schutzbedarf notwendig sein, sie kurzzeitig anzuhalten oder in Gewahrsam zu nehmen. Dies kann beispielsweise bei Demenzpatienten der Fall sein. Freiheitsbeschränkende Massnahmen setzen stets einen Entscheid der zuständigen Stelle voraus. Aus diesem Grund wird der heute geltende Buchstabe c ergänzt.

Abs. 1 Bst. g

Heute ist die Sachfahndung auf abhandengekommene oder gestohlene Fahrzeuge und Gegenstände beschränkt. Diese Beschränkung hat sich in der Praxis als nicht sachgerecht erwiesen. Beispielsweise kann ein Fahrzeug, mit dem eine vermisste Person unterwegs ist, nicht ausgeschrieben werden, weil dieses unter Umständen derselben Person gehört und somit weder abhandengekommen noch unterschlagen oder gestohlen ist. Die Beschränkungen sind daher aufzuheben. Neu können zudem auch Flugzeuge, Schiffe, Motoren und andere identifizierbare Teile sowie Container im RIPOL ausgeschrieben werden. Möglich ist auch die Ausschreibung von amtlichen Dokumenten (z. B. Pässe), Nummernschildern sowie anderen Gegenständen (z. B. Kunstwerke). Diese teilweise neuen Objektkategorien werden im Rahmen der Umsetzung des Reformpakets SIS II übernommen (vgl. die Erläuterungen zu Art. 16 Abs. 2 Bst. h BPI).

Abs. 1 Bst. i

Diese Bestimmung wird unverändert in Buchstabe b Ziffer 2 überführt und ist daher aufzuheben.

Abs. 1 Bst. j

Nach bisherigem Recht können Personen oder Fahrzeuge zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle ausgeschrieben werden. Diese Massnahmen erfolgen beispielsweise bei verdeckten Ermittlungen oder Observationen im Rahmen der Strafverfolgung oder zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Neu kann dies auch zum Zweck der Strafvollstreckung und zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz erfolgen. Zusätzlich können Gegenstände wie Container oder Luft- und Wasserfahrzeuge verdeckt registriert oder gezielt kontrolliert werden.

Das Reformpaket SIS II fügt mit der Ermittlungsanfrage eine dritte Möglichkeit hinzu (Art. 36 Abs. 4 Verordnung «SIS Polizei»). Dieses Instrument ermöglicht die Befragung der gesuchten Person gemäss spezifischen Fragen, welche die ausschreibende Behörde in das Fahndungssystem eingegeben hat. Die im BPI geregelte Nutzungsmöglichkeit von RIPOL begründet jedoch keine neuen Zuständigkeiten für die Behörden, die in diesem System zur Ausschreibung von Fahndungen berechtigt sind. Die Zuständigkeit für die Anordnung dieser Massnahmen, deren Durchführung und die Rechte der betroffenen Personen richten sich nach dem anwendbaren Strafprozessrecht oder nach anderen Spezialgesetzen von Bund43 und Kantonen.

Bst. l

43 Dazu gehören die Bestimmungen des 5. Titels StPO (Zwangsmassnahmen im Bereich Strafverfolgung), ferner Art.

16 Nachrichtendienstgesetz (Personen- und Sachfahndungsausschreibungen zu nachrichtendienstlichen Zwecken) sowie de lege ferenda Art. 3b Zentralstellengesetz (Ausschreibung von Personen und Sachen zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Straftaten). Die letztgenannte Bestimmung ist im Entwurf des Bundesrates für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus sowie über weitere Massnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit (PMT) enthalten. Die Überweisung des Erlassentwurfs an das Parlament ist für die erste Hälfte des Jahres 2019 vorgesehen.