Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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Art. 68a Abs. 2 Fussnote
Da die Verordnung (EU) 2018/186132 durch die Verordnung (EU) 2019/818 («IOP Polizei») angepasst wird, ist die Fussnote in Artikel 68a Abs. 2 entsprechend anzupassen.
Diese Bestimmung ist zudem mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Verordnungen [EU] 2018/1862, 2018/1861 und 2018/1860) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) zu koordinieren33.
Art. 92a
Artikel 92a übernimmt den Inhalt des bestehenden Artikel 104 AIG ohne materielle Änderungen. Dieser Artikel befasst sich mit der Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen. Aufgrund dieser Änderung müssen die Verweise in Artikel 104a Absätze 1bis, 2, 3, 3bis, 4 und 5, in Artikel 104b Absatz 1, in Artikel 122b Absatz 2 und in Artikel 122c Absatz 3 Buchstabe b angepasst werden.
Datenschutz und Datenbearbeitung
Aufgrund der Einführung der neuen Zentralkomponenten, welche Einfluss auf alle Schengen-Dublin-Informationssysteme haben, sollen die Kapitel 14.- 14c. neu gegliedert werden:
Das 14. Kapitel soll neu alle Bestimmungen enthalten, welche den Datenschutz
und die Datenbearbeitung im Allgemeinen betreffen.
Das 14a. Kapitel, soll neu alle Informationssysteme (SEM und Schengen) re-
geln.
Das 14b. Kapitel, welches bis anhin die Datenschutzbestimmungen im Rahmen
der Schengen-Assoziierungsabkommen enthielt, enthält neu die Bestimmungen zur «Interoperabilität zwischen den Schengen-Informationssystemen».
Das 14c. Kapitel, welches bis anhin die Bestimmungen zu Eurodac enthielt, soll
neu die Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen enthalten. Die Bestimmungen zu Eurodac werden neu in 14a. Kapitel integriert (eigener Abschnitt für Eurodac).
32 Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, ABI. L 312 vom 7.12.2018, S. 14; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/818, ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85.
33 Zu dieser Vorlage wurde vom 13. Februar 2019 bis zum 20. Mai 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt.