Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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 2. Abschnitt (Einreise- und Ausreisesystem EES und automatisierte Grenzkon-

trolle): Art. 103b – 103g AIG;

 3. Abschnitt (Passagier-Informationssystem, API-System): Art. 104a – 104c so-

wie 108 AIG (wobei Art. 108 AIG bereits aufgehoben ist);

 4. Abschnitt (Europäisches Reiseinformations- und –genehmigungssystem

ETIAS): Art. 108a – 108g und 109 AIG (wobei Art. 109 AIG bereits aufgehoben ist);

 5. Abschnitt (Zentrales Visa-Informationssystem und nationales Visumsystem

ORBIS): Art. 109a – 109e AIG;

 6. Abschnitt Art. 109f – 109j AIG (Informationssystem für die Durchführung

der Rückkehr34);

 7. Abschnitt (Eurodac): Art. 109k AIG;

 8. Abschnitt Personendossier- und Dokumentationssystem: Art. 109m AIG.

1. Abschnitt: Informationssystem Einreiseverweigerungen

Vor Artikel 103a wird neu ein Abschnitt eingefügt mit dem Titel «Informationssystem Einreiseverweigerungen».

Art. 103a

Da unter dem 1. Abschnitt nur ein Artikel aufgeführt wird, kann der Titel des Artikels 103a gestrichen werden.

2. Abschnitt: Einreise- und Ausreisesystem EES und automatisierte Grenzkontrolle

Vor Artikel 103b wird neu ein Abschnitt eingefügt. Er enthält Bestimmungen zum Einreise- und Ausreisesystem EES sowie zur automatisierten Grenzkontrolle.

Art. 103b Abs. 1 Fussnote, Abs. 2 Bst. a und bbisund Abs. 4

Abs. 1 Fussnote

Da die Verordnung (EU) 2017/222635 zum Einreise- und Ausreisesystem (EES) durch die Verordnung (EU) 2019/817 («IOP Grenzen») angepasst wird, ist die Fussnote in Artikel 103b Absatz 1 entsprechend anzupassen.

34 AS 2019 1413

35 Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011, ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/817, S. 27.