Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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Art. 109c Sachüberschrift und Einleitungssatz
Vgl. Erläuterungen zu Artikel 109b
Art. 109d Fussnote
Die Fussnote muss aktualisiert werden.
6. Abschnitt: Informationssystem für die Durchführung der Rückkehr
Vor Artikel 109f AIG wird ein neuer Abschnitt eingefügt. Der Abschnitt enthält Regelungen zum Informationssystem für die Durchführung der Rückkehr. Diese Bestimmungen wurden mit der Änderung des AIG (Verfahrensregelungen und Informationssysteme) vom 14. Dezember 2018 eingeführt und treten anfangs 2020 in Kraft.37 Materielle Anpassungen der Bestimmungen gibt es keine.
7. Abschnitt: Eurodac
Vor Artikel 109k wird ein neuer Abschnitt eingefügt. Der Abschnitt enthält Regelungen zu Eurodac.
Art. 109k Datenerhebung und –übermittlung in Eurodac
Artikel 109k übernimmt den Inhalt des bestehenden Artikel 111i AIG ohne materielle Änderungen. Lediglich die Sachüberschrift wird angepasst. Dieser Artikel befasst sich mit Eurodac.
Die Zentralkomponenten sollten sich auch auf Eurodac erstrecken. So soll der CIR eine gemeinsame Speichereinheit für Identitäts- und biometrische Daten sowie Daten zu Reisedokumenten von in Eurodac erfassten Personen einschliessen. Jedoch gilt die Verordnung (EU) 2019/818 für Eurodac ab dem Tag der Anwendbarkeit der Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 603/201338 (Art. 75 Verordnung [EU] 2019/818).
Art. 109l
Dieser Artikel übernimmt den aktuellen Artikel 111d Absatz 5 ohne materielle Änderungen, jedoch mit redaktionellen Anpassungen. Diese Bestimmung regelt die Datenbekanntgabe von Eurodac-Daten und gehört thematisch zum Abschnitt 7.
8. Abschnitt: Personendossier- und Dokumentationssystem
Der bisherige Abschnitt 3 wird zu Abschnitt 8. Der Abschnitt enthält eine Bestimmung zum Personendossier und Dokumentationssystem des SEM.
Art. 109m
Dieser Artikel übernimmt den aktuellen Artikel 110 ohne materielle Änderungen.
37 AS 2019 1413
38 ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 1.