Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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110h. Dieser verweist wiederum auf Artikel 40 der beiden Verordnungen (EU) 2019/817 und EU 2019/818 (vgl. Erläuterungen zu Art. 110h und Ziffer 3.2 Datenschutz).
5. Abschnitt: Zentrales Visa-Informationssystem (C-VIS) und nationales
Visumsystem ORBIS
Vor Artikel 109a wird ein neuer Abschnitt eingefügt. Der Abschnitt enthält Regelungen zum zentralen Visa-Informationssystem und dem nationalen Visumsystem ORBIS (Art. 109a – 109e und Art. 109f – 109j; wobei die Art. 109f – 109j bereits aufgehoben sind).
Art. 109a Sachüberschrift, Abs. 1 Fussnote und Abs. 1bis
Abs. 1 Fussnote
Da die Verordnung (EG) Nr. 767/200836 zum Visa-Informationssystem VIS durch die Verordnung (EU) 2019/817 («IOP Grenzen») angepasst wird, ist die Fussnote in Artikel 109a Absatz 1 entsprechend anzupassen.
Diese Bestimmung ist zudem mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1240 über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) zu koordinieren.
Abs. 1bis
Absatz 1bispräzisiert, welche Daten im C-VIS gespeichert sind und welche Daten an den CIR (siehe hierzu Ausführungen zu Art. 110a) übermittelt und dort gespeichert werden. So werden die Identitätsdaten und die Daten zu Reisedokumenten sowie die biometrischen Daten im CIR gespeichert. Die übrigen Informationen zum Visumverfahren sind von einer Übermittlung an den CIR ausgenommen; sie bleiben nur im C-VIS gespeichert.
Art. 109b Sachüberschrift, Abs. 1, Abs. 2, Abs. 2bis, Abs. 3 und Fussnote
Mit der neuen Abschnittsüberschrift «Zentrales Visa-Informationssystem (C-VIS) und nationales Visumsystem ORBIS» wird der Begriff «ORBIS» für das nationale Visumsystem neu im AIG eingeführt. Entsprechend ersetzt der Begriff ORBIS in den nachfolgenden Bestimmungen den Begriff «nationales Visumsystem».
36 Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/817, S. 27.