Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten
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Die Integration der Transitflüsse in das Entry-Exit-Modell ist notwendig, um dem Marktgebiet Schweiz Liquidität zuzuführen. So können die entsprechenden Netzkapazitäten entweder für die Versorgung im Inland oder für den Transit genutzt werden. Eine auf die Inlandversorgung beschränkte Regelung wäre komplex, schwierig in der Umsetzung, nicht EU-kompatibel und würde die Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer in Transitfragen praktisch verunmöglichen.
Bilanzierung: Die Bilanzierung dient der Übertragung sowie der Abrechnung von Gas im Leitungsnetz. Es gibt neu, mit Ausnahme der physisch nicht oder nur ungenügend an das übrige Schweizer Netz angeschlossenen Gebiete (Tessin und Kreuzlingen), nur noch eine Bilanzzone. Diese Bilanzzone entspricht dem Marktgebiet, was die Netznutzung deutlich vereinfacht. Die Bilanzzone wird vom MGV geführt. Jeder Netznutzer muss einer Bilanzgruppe angeschlossen sein, welche wiederum mit dem MGV einen Vertrag abschliessen muss. Der Bilanzgruppenverantwortliche hat die Aufgabe, die Energiebilanz seiner Bilanzgruppe am Ende des Gas-Tages möglichst ausgeglichen zu halten (Tagesbilanzierung). Für allfällige Differenzen am Ende des Gas-Tages stellt ihm der MGV die sogenannte Ausgleichsenergie in Rechnung. Für bestimmte Bilanzierungsvorgänge, insbesondere im Zusammenhang mit der regulierten Versorgung, kann der MGV aus Gründen der Netzstabilität allerdings vorsehen, dass die Mengen stündlich innerhalb gewisser Toleranzen ausgeglichen werden müssen, andernfalls dem MGV sogenannte Flexibilitätsbeiträge (Pönale) zu entrichten sind. Zudem kann der MGV vorsehen, dass für die Belieferung von grösseren Endverbraucherinnen und Endverbrauchern, die ihren Bedarf selber strukturieren, wahlweise in ein System mit untertägigen Restriktionen gewechselt werden kann.
Gas kann am neu zu schaffenden virtuellen Austauschpunkt (eine elektronische Plattform) von einer Bilanzgruppe auf eine andere Bilanzgruppe übertragen und mit den angrenzenden ausländischen Marktgebieten ausgetauscht werden. Diese sogenannten Handelsmengen müssen exakt übereinstimmen; es können diesbezüglich also keine Differenzen auftreten, die für die Ausgleichsenergie relevant sind. Der virtuelle Austauschpunkt wird ebenfalls vom MGV geführt. Mit dem virtuellen Austauschpunkt sollen einerseits die Bilanzgruppenverantwortlichen eine Möglichkeit erhalten, ihre Bilanzen untertägig zu glätten, andererseits soll damit – idealerweise – Liquidität in den Schweizer Gasmarkt gebracht werden.
Der MGV ist im Rahmen des Bilanzmanagements zudem zuständig für den Einsatz der Flexibilität. Gemeint sind damit v.a. die Netzpufferung und die Speicherflexibilität sowie die Beschaffung von Regelenergie. Den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern und den Produzenten ist es freigestellt, ihr Flexibilitätspotenzial im Rahmen der Vertragsfreiheit gegenüber Dritten zu vermarkten.
Für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der regulierten Versorgung erfolgt die Bilanzierungstätigkeit durch den für die Vornahme der regulierten Versorgung zuständigen Akteur (im Regelfall der lokale Netzbetreiber). Sie müssen aus Gründen der Diskriminierungsfreiheit in einer separaten Bilanzgruppe geführt werden. Die für die Vornahme der regulierten Versorgung verantwortlichen Akteure können hierfür, wenn sie sich in einem Regime mit untertägigen Restriktionen befinden, die Speicheranlagen ihres Netzes mitbenutzen.