Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten

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Ausspeisepunkt also direkt beim Endverbraucher oder der Endverbraucherin. Mit sogenannten Citygates läge der Ausspeisepunkt aus dem Entry-Exit-Modell hingegen beim Übergang zwischen Transport- und Verteilnetz – bildhaft beim Stadttor –, das lokale Verteilnetz wäre nicht Teil des Entry-Exit-Modells. In diesem Fall müssten die Lieferanten neben einer Buchung beim Einspeisepunkt und einer solchen beim Ausspeisepunkt (Citygate) zusätzlich noch einen Vertrag mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber schliessen (Dreivertragsmodell). Der massgebliche Vorteil eines Verzichts auf Citygates liegt darin, dass aufgrund der Kapazitätsbuchung am Citygate durch den Verteilnetzbetreiber alle Lieferanten gleich behandelt werden; mögliche Grössenvorteile von etablierten Versorgern sind ausgeschlossen. Mit einer Citygate-Lösung müssten hingegen alle Lieferanten Ausspeisekapazitäten am Citygate erwerben. Da sich bei Lieferanten mit vielen Kunden (v.a. etablierte Anbieter mit regulierter Versorgung) die benötigte maximale Netzkapazität über alle Kundengruppen glättet, müssten diese ggf. pro Kunden weniger Kapazität buchen als Lieferanten mit nur wenigen Kunden. Es stellte sich demnach ein sogenannter Verschachtelungsvorteil ein. Dieser käme vor allem den am jeweiligen Citygate etablierten Versorgern zugute.

Durch den geringeren Aufwand für die Lieferanten werden positive Auswirkungen auf den Wettbewerb, eine höhere Anbietervielfalt und eine höhere Liquidität im Schweizer Gasmarkt erwartet. Der Aufwand für die Verteilnetzbetreiber ist mit einer elektronischen Lösung relativ klein, es fallen aber einmalige Investitionskosten und ein gewisser Umstellungsaufwand an. Allerdings würde auch mit Citygates zusätzlicher Aufwand anfallen, da für die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzzugangs wohl ein sogenanntes Einzelbuchungssystem erforderlich wäre. Das vorgeschlagene Zweivertragsmodell verhindert ein mögliches Marktzutrittshindernis und erscheint auch bei einer Teilmarktöffnung als gut umsetzbare Variante.

Integration der Transitflüsse in das Schweizer Entry-Exit-Modell: Die Transitgasleitung ist einerseits das Rückgrat der Schweizer Gasversorgung. So werden rund 70 bis 80 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Gases über diese Leitung in die Schweiz importiert. Anderseits dient die Leitung zu einem grossen Teil dem Transit von Gas durch die Schweiz, hauptsächlich von Deutschland oder Frankreich nach Italien. Heute werden die Transitkapazitäten weitgehend unabhängig von den Gaslieferungen in die Schweiz vermarktet. Das Transitgeschäft ist heute nicht spezifisch reguliert, auch nicht durch Vorgaben der Preisüberwachung. Mit dem GasVG sollen sämtliche Gasflüsse über das Schweizer Entry-Exit-Modell laufen. Auch die Transitgasleitung ist Teil des schweizerischen Rechts- und Regulierungsrahmens. Den Besonderheiten des Transitgeschäfts wird dadurch Rechnung getragen, dass der MGV im Ausnahmefall, zumindest in der Anfangsphase nach Inkrafttreten des Gesetzes, Netzkapazitäten anbieten darf, die lediglich eine Gasbeförderung von «Grenze zu Grenze» erlauben, d.h. ohne Zugang zum schweizerischen Markt. Mit solchen spezifischen Transitkapazitäten könnte der MGV mittels einer schrittweisen Integration der Transitflüsse in das Entry-Exit-Modell zunächst Erfahrungen sammeln. Dies könnte angesichts der Tatsache, dass die Transitflüsse ein Mehrfaches des Schweizer Inlandkonsums ausmachen, ggf. notwendig sein. Den Besonderheiten des Transitgeschäfts wird weiter auch dadurch Rechnung getragen, dass die transitbedingten Netzkosten nur in einer Mehrjahresbetrachtung durch die entsprechenden Tarifeinnahmen gedeckt sein müssen, womit bei der Tariffestsetzung eine grössere Flexibilität besteht.