Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten

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In beiden Varianten sollen Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von voraussichtlich mindestens einer GWh pro Verbrauchsstätte und Jahr über eine Lastgangmessung mit Datenübertragung und ggf. einem Mengenumwerter verfügen müssen. Der Bundesrat wird Mindestanforderungen an die technische Ausstattung der Messgeräte sowie einen Zeitplan für die Einführung der Geräte festsetzen. Bei Letzterem ist mit rund fünf Jahren zu rechnen.

Austausch von Daten, Informationen und die Rolle eines Datahubs: Ein effizient

organisierter Zugang zu Daten und Informationen spielt eine entscheidende Rolle für einen funktionsfähigen Wettbewerb und neue, innovative Geschäftsmodelle. Damit verhindert werden kann, dass Marktteilnehmer diskriminiert oder neue Marktteilnehmer am Markteintritt gehindert werden, müssen der Datenaustausch und die notwendigen Informationsprozesse zwischen den Netzbetreibern sowie den weiteren Marktakteuren klar geregelt, möglichst gut standardisiert und einfach organisiert sein. Eine qualitativ hochwertige, rechtzeitige und automatisierte Bereitstellung von Daten und Informationen zur Abwicklung der versorgungstechnischen Prozesse und insbesondere der Wechselprozesse ist unabdingbar. Darüber hinaus ist der Datenzugang für berechtigte Dritte (bspw. Inhaber der Daten) zu gewährleisten. Bei der Umsetzung sind niedrige Transaktionskosten wichtig.

Gegenwärtig zeigt sich im internationalen Umfeld vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität der Prozesse und den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung, dass für einen qualitativ hochwertigen und effizienten Datenaustausch eine zentrale, digitale, plattformbasierte Lösung vorteilhaft ist. Solche zentralen Ansätze werden gemeinhin als «Datahub» bezeichnet. Eine grössere Anzahl europäischer Länder weist bereits solche digitalen Plattformen auf, die den Datenaustausch in der Strom- und der Gasversorgung sicherstellen. Für Strom und Gas kombinierte Plattformen vermögen Skalenerträge und Synergien zu erschliessen, Kosten zu reduzieren, digitale Dienstleistungen zu unterstützen sowie Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt zu befähigen, am Strom- und Gasmarkt teilzunehmen. Letztlich wird die Koordination der zunehmenden Anzahl an Akteuren vereinfacht. Da es sich bei der Strom- und der Gasversorgungsinfrastruktur um sogenannt kritische Infrastrukturen handelt, ist der Informationssicherheit auf Basis der Erkenntnisse der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) 2018–2022 besondere Beachtung zu schenken. Aufgrund der zentralen Rolle des Datenaustauschs insbesondere für Wettbewerb und Innovation ist zudem auf die Wahl des Betreibers und auf die Eigentümerstruktur zu achten. Diese muss Diskriminierungspotenziale vermeiden, sprich Neutralität sicherstellen. Eine eigenständige Lösung für den Bereich der Gasversorgung erscheint volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Sollte dereinst für den Strommarkt eine solche Lösung geschaffen werden, wäre darauf zu achten, dass dieser auch für den Gasmarkt nutzbar ist.

Netzkosten und Netznutzungstarife: Zur Ermittlung des Netznutzungsentgelts legen die Netzbetreiber (für die Verteilnetzebene) und der MGV (für die Transportnetzebene) Netznutzungstarife fest und veröffentlichen diese. Die Höhe der Tarife ist nach Massgabe der anrechenbaren Kosten und unter Einschluss eines angemessenen Gewinns festzulegen (Cost-plus-Regulierung). Die EnCom prüft die anrechenbaren Kosten, die Angemessenheit der Tarife und die korrekte Kostenanlastung. Die kalkulatorische Bewertung der Anlagen beruht grundsätzlich auf den Anschaffungs- und