Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten
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Transparenz: Informationen, welche die Netznutzerinnen und Netznutzerinnen zur Übersicht über die angebotene Netzkapazität, die Bilanzierungsregeln und die Netznutzungstarife benötigen, werden von den Netzbetreibern resp. dem MGV veröffentlicht. Die Netznutzungstarife und die Gastarife der regulierten Versorgung müssen jährlich veröffentlicht werden. Auf der Rechnung des Lieferanten müssen die Netznutzungsentgelte, die Messentgelte, die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen gesondert aufgeführt werden. Die Netzbetreiber veröffentlichen eine eigene Jahresrechnung. Die für den Lieferantenwechsel, die Bilanzierung, die Kapazitätsvergabe und die Tarifierung notwendigen Informationen müssen von den Verantwortlichen zeitgerecht, kostenlos und in guter Qualität an die auf die Informationen angewiesenen Akteure geliefert werden.
Regulator: Die bisher für den Vollzug der Stromversorgungsgesetzgebung zuständige Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) soll, wie dies in den EU-Mitgliedstaaten üblich ist, auch für den Vollzug des GasVG zuständig sein und künftig Energiekommission (EnCom) heissen. Ihre Hauptaufgaben sind die Aufsicht über die Netznutzungstarife, die Gastarife der regulierten Versorgung, die Messtarife (bei Zuständigkeit des Netzbetreibers für das Messwesen (Variante 1)), die Behandlung von Streitfällen beim Netzzugang sowie eine Missbrauchsaufsicht bei der Ersatzversorgung. Zudem arbeitet sie mit den entsprechenden Behörden der Nachbarländer zusammen. Nicht zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung der Versorgungssicherheit. Diese Aufgabe ist beim BFE angesiedelt.
Marktgebietsverantwortlicher (MGV): Der Marktgebietsverantwortliche ist eine neue Institution, welche von der Gaswirtschaft und Interessengemeinschaften der Endverbraucherseite in Form einer privatrechtlichen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zu gründen ist. Falls dies nicht geschieht, sorgt der Bundesrat dafür, dass die entsprechenden Aufgaben erfüllt werden. Aufgrund des mit den Aufgaben des MGV einhergehenden Diskriminierungspotenzials muss der MGV von der Gaswirtschaft unabhängig sein, insbesondere auch in personeller Hinsicht. Das UVEK genehmigt die Statuten des MGV. Mit Blick auf die vorausgesetzte Unabhängigkeit wäre eine vielfältig zusammengesetzte Trägerschaft mit Akteuren aus verschiedenen Bereichen wünschenswert (Netzbetreiber, Lieferanten, Händler, Industrie und Konsumenten oder entsprechende Interessenorganisationen). Auf Ebene des Transportnetzes ist der MGV zuständig für die Bewirtschaftung der Kapazitätsprodukte, die Engpassbewirtschaftung, die Festsetzung der Netznutzungstarife und die Ausrichtung des vereinnahmten Netznutzungsentgelts an die Transportnetzbetreiber. Hinzu kommen das Bilanzmanagement und Aufgaben zur Koordination von Lieferantenwechseln.
Zur Finanzierung seiner Tätigkeit partizipiert der MGV an den Tarifeinnahmen auf Transportnetzebene, d.h. er finanziert sich zu einem guten Teil aus den Netznutzungstarifen. Ausserdem erzielt er Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Bilanzzonenverantwortlicher (siehe «Bilanzierung»). Seine Einnahmen sollen aber nicht mehr als kostendeckend sein, er erzielt keinen Gewinn.
Die Aufgaben, die der MGV im Bereich der Kapazitätsbewirtschaftung hat, könnten
– im Gegensatz zu den Bilanzierungsaufgaben – alternativ auch von den Transportnetzbetreibern übernommen werden. Um wettbewerbshinderliche Anreize (Dis-