Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten

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0,03 Prozent der Gesamtbeschäftigung in der Schweiz) fallen diese Auswirkungen gesamtwirtschaftlich gering aus. Die Auswirkungen auf das generelle Preisniveau sind vernachlässigbar. Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Endverbraucherinnen und Endverbraucher dürfte tendenziell positive Effekte auf das BIP haben.

Zu Kosten und Nutzen der (Teil)marktöffnung, den Kosten der Erarbeitung von Standardlastprofilen und der Ausstattung der Messkunden mit intelligenten Messgeräten sind zwei Studien aufschlussreich:

Die Studie zu den Standardlastprofilen63 beziffert die einmaligen Kosten für die Installation einer Lastgangmessung für Verbrauchsstätten mit einem Verbrauch von mind. 1 GWh/Jahr auf rund 4 Millionen Franken, die Gesamtkosten (Kapitalkosten und Betriebskosten) nach 20 Jahren auf 6 Millionen Franken. Für die Erarbeitung der Standardlastprofile für Verbrauchsstätten mit einem Verbrauch von 100 MWh bis zu 1 GWh pro Jahr kommen rund 6 Millionen Franken hinzu; die Gesamtkosten nach 20 Jahren hierfür betragen 14 Millionen Franken. Die Studie zur Gasmarktöffnung64 beziffert die Umstellungskosten für neue IT-Systeme und die Anpassung der Prozesse auf einmalig rund 7 bis 16 Millionen Franken. Diese Zahl ist vergleichbar mit den Kapitalkosten gemäss der erwähnten Studie (9-10 Mio. Fr.).

In der Summe ergeben sich aufgrund der Teilmarktöffnung für Lastgangmessung, Standardlastprofile und IT-Systeme einmalige Umstellungskosten (Kapitalkosten) in der Höhe von rund 9 bis 10 Millionen Franken und Gesamtkosten nach 20 Jahren von rund 17 bis 20 Millionen Franken.

Diesen zusätzlichen Aufwendungen stehen die von der Studie geschätzten und oben beschriebenen volkswirtschaftlichen Gewinne und Einsparungen der Verbraucherseite von geschätzt 19 bis 34 Millionen Franken pro Jahr, positive Auswirkungen des Wettbewerbs über die Zeit (Innovation) sowie der durch das Gesetz angestrebte Gewinn an Rechtssicherheit gegenüber.

Unabhängig von der Teilmarktöffnung können sich auch aus der neu organisierten Regulierung der Netznutzungstarife volks- und betriebswirtschaftliche Folgen ergeben. Heute sind die Netzbetreiber gemäss Verbändevereinbarung und Branchenrichtlinien gehalten, die Netznutzungstarife separat festzulegen und die Berechnungsmethodik an derjenigen des Stroms zu orientieren. Für die Bewertung der Anlagen folgt das GasVG diesem Prinzip im Grundsatz. Mit den Restriktionen, die für die Möglichkeit der synthetischen Bewertung vorgesehen sind sowie der Bestimmung, dass vollständig abgeschriebene bzw. in der Finanzbuchhaltung nicht als Aktivum erfasste Netzanlagen nicht in die Anlagebewertung einfliessen können, sollten sich gesamthaft betrachtet keine grösseren Veränderungen ergeben. Auswirkungen können sich hingegen aus der Höhe des massgebenden Zinssatzes für die Kapitalkosten (WACC) ergeben. Dieser wird jedoch erst auf Stufe Verordnung festgelegt.

63 Potentiel des profils des charges standards et des compteurs intelligent pour le marché du gaz, Dezember 2018, e-cube.

64 Studie betreffend der möglichen Vorgehensweisen bei einer Öffnung des Schweizer Gasmarkts, Juni 2016, Infras und Frontier Economics.