Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten

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setzt ist, sind die Hausbesitzer zumindest kurzfristig von ihrem lokalen Versorger abhängig. Im Bereich der industriellen Prozesswärme ist ein Umstieg auf andere Energieträger oft, wenn überhaupt, nur unter hohen Investitionen möglich. Der Schlussbericht der WEKO vom 16. Dezember 2013 schätzte die Substitutionsmöglichkeiten der Kunden wie folgt ein: «Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die überwiegende Mehrheit der Endverbraucherinnen und Endverbraucher ihre Erdgasnachfrage nicht in angemessener Frist auf einen anderen Energieträger umstellen könnten.» Zur Frage der Marktstellung der Netzbetreiber lautete das Fazit: «Aufgrund des natürlichen Monopolcharakters von Erdgasrohrleitungsanlagen sowie der fehlenden Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite ist davon auszugehen, dass sich die Schweizer Netzbetreiber als Anbieter von Erdgastransport- resp. Erdgasverteilungsdienstleistungen in ihren Netzgebieten in wesentlichem Umfang unabhängig von anderen Marktteilnehmern verhalten können.» Eine Regulierung des Netzbereiches ist daher notwendig und sinnvoll.

Nicht alle Bereiche der Gasversorgung sind natürliche Monopole. Der Monopolbereich beschränkt sich auf den Betrieb des Gasnetzes. In den anderen Bereichen – Beschaffung, Handel, Vertrieb – ist Wettbewerb möglich. Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, ist der Zugang zum Netz so zu regeln, dass der Netzbetreiber ungeachtet seiner natürlichen Monopolstellung nicht in der Lage ist, den Wettbewerb in den anderen Bereichen zu behindern. Entscheidend ist ein transparenter und diskriminierungsfreier Netzzugang. Dieser ist notwendig für die Beschaffung und den Handel sowie für die Belieferung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher, die ihren Lieferanten frei wählen können.

Gemäss Erkenntnissen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)6 sollen insbesondere folgende Voraussetzungen geschaffen werden, um Wettbewerb im Gasmarkt zu erreichen:

1. Schaffung eines regulatorischen Rahmens, welcher den Zugang zu den nicht wettbewerblichen Bereichen garantiert, insbesondere zum Netz.

2. Ermöglichung der Wahlmöglichkeiten der Konsumenten.

3. Schaffung eines Mechanismus zur Zuteilung von knappen Netzkapazitäten.

4. Schaffung eines unabhängigen, fachkundigen Regulators.

5. Trennung (Entflechtung) der nicht wettbewerblichen (v.a. Netzbetrieb) von den wettbewerblichen Bereichen (v.a. Produktion, Handel und Vertrieb).

6 OECD Policy Roundtable, Promoting Competition in the Natural Gas Industry, 2000.