Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 68 Seiten
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Mit dem GasVG soll die Versorgungssicherheit optimiert werden, indem die Marktregeln denjenigen der EU angepasst werden, was den gegenseitigen Austausch vereinfacht. In erster Linie soll die Versorgungssicherheit wie heute subsidiär sichergestellt werden (siehe Kap. 3.1 zur Versorgungssicherheit).
1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösungen
1.3.1 Geprüfte Alternative: Vollständige Marktöffnung
Eingehend geprüft wurde die Frage des Marktöffnungsgrades – dieser ist für die Ausgestaltung der Vorlage von entscheidender Bedeutung. Einerseits könnte der Markt für sämtliche Endverbraucherinnen und Endverbraucher geöffnet werden, anderseits ist es möglich, den Markt lediglich für die grösseren Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu öffnen. Die vollständige Schliessung des Marktes und Re-Etablierung des Monopols der Netzbetreiber stand nicht zur Diskussion, da der Markt schon heute teilweise geöffnet ist und für die grössten Endverbraucherinnen und Endverbraucher hiermit Wahlmöglichkeiten wegfallen würden.
Vorteile einer vollständigen Marktöffnung
Die Vorteile einer vollständigen Marktöffnung würden darin liegen, dass, falls der Strom- und der Gasmarkt gleichzeitig vollständig geöffnet sind, aufeinander abgestimmte Produkte für beide Sektoren gemeinsam angeboten werden könnten. Die Erfahrung unserer Nachbarländer zeigt, dass im Gasmarkt der Wettbewerb unter den richtigen Rahmenbedingungen funktioniert; der freie Netzzugang ist im EU-Recht verbindlich vorgegeben. Die Konsumenten, auch die kleinen Verbraucher, dürften vom Wettbewerb im Gasmarkt finanziell profitieren. Bei einer vollständigen Marktöffnung würden die Einsparungen der Endverbraucherinnen und Endverbraucher, gemäss groben Abschätzungen einer Studie14, fünf Jahre nach der Öffnung rund 40 Millionen Franken pro Jahr und zehn Jahre nach der Marktöffnung rund 70 Millionen Franken pro Jahr betragen (gleichbleibender Verbrauch vorausgesetzt). Bei diesen Zahlen handelt es sich nicht nur um volkswirtschaftliche Effizienzsteigerungen, sondern auch um Umverteilung weg von den Versorgern hin zu den Konsumenten. Durch die Wahlmöglichkeit für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher werden Geschäftsmodelle erst ermöglicht, die durch das Optimieren der leitungsgebundenen Energieträger entstehen. Sowohl etablierte als auch neue Marktakteure könnten kombinierte Angebote für Strom, Gas, Wärme oder Elektromobilität auf den Markt bringen. Längerfristig kann dies zu neuen, innovativen Produkten bspw. zur flexiblen Speicherung und bedarfsgerechtem Einsatz führen.
14 Studie betreffend den möglichen Vorgehensweisen bei einer Öffnung des Schweizer Gasmarkts, Juni 2016, Infras und Frontier Economics im Auftrag des Bundesamts für Energie, S.68.