Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak Teil von Swisspower eine Änderung des Rohrleitungsgesetzes der Schaffung eines neuen Gesetzes vorziehen.

Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass die Gründe für die Unterstützung des GasVG zwischen Industrie und Gasbranche unterschiedlich sind: So steht für die Gasbranche die Schaffung von Rechtssicherheit im Zentrum, während sich die Industrie vom Gesetz wettbewerbsfähige Gaspreise verspricht.

Diese unterschiedlichen Beweggründe für die Unterstützung des Gesetzes führen bei den einzelnen Gegenständen der Regelung wiederum zu unterschiedlichen Haltungen.

Viele Vernehmlassungsteilnehmende, so der VSG, viele EVU, Ökostrom Schweiz, FER, der VSE, die FDP, die IG Erdgas, IGEB, Swissmem, Swisspower, HEV, CSEIP, Economiesuisse, CP, CCIG, EGO,

Swissgas, GVM sind der Meinung, dass Gas auch in der längerfristigen Zukunft eine bedeutende Rolle spiele, dies bspw. bei der Sektorkopplung, der Speicherung und mittels der Nutzung von erneuerbaren Gasen.

2.3 Allgemeine Themen

2.3.1 Zielkonflikt

Die Städte Wil, St. Gallen, Delsberg, Swisspower und Holdigaz sind der Meinung, dass es einen Zielkonflikt zwischen «möglichst erneuerbarer Energieversorgung» und «möglichst günstigem Erdgas» gäbe. Die Stadtwerke könnten ihre Bemühungen zur Erhöhung des erneuerbaren Anteils in der Gasversorgung nur dann aufrechterhalten, wenn sie auch entsprechende Mittel zur Verfügung hätten. Bei einem reinen Preiswettbewerb, der die Qualität des Gases nicht miteinbezieht, würden sie nicht mithalten können. Das GasVG dürfe die Transformation der Wärmeversorgung auf keinen Fall behindern.

2.3.2 EU-Kompatibilität

Scienceindustries, IG Erdgas und verschiedene Industriefirmen möchten möglichst mit den EU-Vorgaben kompatibel sein oder sogar den Schweizer Markt in den Markt eines Nachbarstaats integrieren. Drei ausländische Vernehmlassungsteilnehmende (ANIGAS, EFET, ENI) betonen, dass eine Anwendung der EU Network Codes die bevorzugte Lösung sei. Economiesuisse schreibt, dass bei der Ausgestaltung des Gesetzes einem potentiellen künftigen Gasabkommen keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden sollten. FDP und Gewerkschaftsbund sind der Meinung, dass eine EU-Komptabilität nicht erforderlich sei. Die EndK, verschiedene Kantone sowie die SVP betonen, dass das Gas nicht Teil des Stromabkommens sei und dass dies so bleiben solle.

2.3.3 Personelle Auswirkungen auf den Bund

Die EndK sowie explizit die Kantone BL und SG sind der Meinung, dass elf Zusatzstellen nicht überschritten werden sollten. Die FDP schreibt, dass 11 Stellen zu hinterfragen seien, es brauche eine schlankere Regulierungsbehörde.

2.3.4 Aufsicht und Bewilligungsverfahren im Rohrleitungsgesetz

Die EndK sowie eine Mehrheit der Kantone wünschen sich Erleichterungen bei den Aufsichtspflichten der Kantone. Sie möchten Rechtssicherheit im Rohrleitungsgesetz (RLG) im Bereich der Bewilligungsverfahren für neue und bestehende Rohrleitungsanlagen bis zu 1 bar schaffen. Die kantonale Bewilligungspraxis für Anlagen bis zu 1 bar widerspreche gemäss einem Rechtsgutachten seit Jahren den Bestimmungen des RLG. Zudem wünschen sie sich eine Klärung der Frage, ob die Aufsicht über Rohrleitungsanlagen in Analogie zum Stromsektor vollständig dem Bund überlassen werden sollte.