Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten

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Milliarden Franken pro Jahr. Beide Massnahmen gehen zulasten der aktiven Versicherten, während die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner geschützt sind. Da der Mindestumwandlungssatz nur im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge gilt, entsteht eine weitere Form der Umverteilung, wenn zur Deckung des Finanzierungsbedarfs im Obligatorium die Sparguthaben im überobligatorischen Bereich tiefer verzinst werden. Die Umverteilung findet somit auch zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium statt und nicht nur zwischen den aktiven Versicherten und den Rentnerinnen und Rentnern. Beide Formen der Umverteilung sind systemfremd und für die Destinatäre schwer verständlich. Diese Intransparenz schwächt auch die Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge.

1.6.2 Lebenserwartung

Wie oben beschrieben, ist die korrekte Höhe des Mindestumwandlungssatzes für die finanzielle Stabilität der 2. Säule von zentraler Bedeutung. Die beiden Bestimmungsgrössen für den Mindestumwandlungssatz sind die Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie die voraussichtliche Kapitalrendite. Für keinen dieser beiden Parameter sind exakte Entwicklungsprognosen möglich. Für die Lebenserwartung können jedoch anhand der von den Vorsorgeeinrichtungen häufig verwendeten technischen Grundlagen8 Hochrechnungen erstellt werden.

Im Einklang mit dem weltweiten Trend geht die demografische Entwicklung auch in der Schweiz in Richtung einer alternden Bevölkerung. Dadurch verändert sich die Alterspyramide, da der Anteil älterer Menschen im Verhältnis zur jüngeren Bevölkerung zunimmt. Für die berufliche Vorsorge ist allerdings hauptsächlich die steigende Lebenserwartung nach dem Rentenalter von Bedeutung.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die angenommene Entwicklung der Lebenserwartung, wie sie in den technischen Grundlagen und in den Bevölkerungsszenarien des BFS Eingang findet:

Tabelle 1-1

Entwicklung der Lebenserwartung im Alter 65 gemäss Grundlagen BVG 2015, VZ 2015 und gemäss BFS-Bevölkerungsszenario A-00-2015 für die Jahre 2019, 2025 und 2030

2019 20252030

Sterbetafeln Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen

BVG 2015 20,68 22,72 21,56 23,47 22,26 24,07

VZ 2015 21,15 23,23 21,85 23,78 22,43 24,24

OFS 19,92 23,05 20,69 23,71 21,31 24,23

8 BVG 2015; VZ 2015