Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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2 Internationaler Vergleich
In den meisten westeuropäischen Ländern wird die Grundversicherung durch betriebliche Rentensysteme ergänzt. Diese Zusatzrentensysteme sind jedoch nicht mit der beruflichen Vorsorge in der Schweiz vergleichbar. Sie sind meist freiwillig und vom Wohlwollen des Arbeitnehmers abhängig. Andere Systeme sind für Arbeitnehmende bestimmter Wirtschaftssektoren zwar obligatorisch, die Versicherungspflicht beruht aber auf Gesamtarbeitsverträgen und nicht auf einem mit dem BVG vergleichbaren Gesetz.
In einigen nordeuropäischen Ländern (z. B. Dänemark, Finnland oder Schweden) bestehen die öffentlichen Vorsorgesysteme aus zwei Teilen: Ein Teil ist direkt an eine Erwerbstätigkeit gebunden und wird mit einer Mischung aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren finanziert, der zweite allgemeingültige Teil richtet «garantierte» oder «nationale» Bedarfsleistungen aus. Der an eine Erwerbstätigkeit gebundene Teil bildet die Grundversicherung dieser Länder. Die garantierten oder nationalen Bedarfsleistungen des zweiten Teils sind mit den Schweizer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vergleichbar.
Auf die Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz wird in Kapitel 7.2 eingegangen.