Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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Wie sich in allen drei Sterbetafeln zeigt, wird die Lebenserwartung bei Rentenbeginn in den folgenden Jahren zunehmen: In zehn Jahren wird sie bei beiden Geschlechtern um mehr als ein Jahr steigen.
Aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens, bei dem jede Person ihr eigenes Alterskapital bildet, reagiert die 2. Säule zwar weniger stark auf Veränderungen des Verhältnisses zwischen Erwerbstätigen und Rentenbeziehenden als die umlagefinanzierte AHV. Langfristig wird sich das stärkere Gewicht der Rentenbeziehenden aber auch in der beruflichen Vorsorge bemerkbar machen. Die Rentenzahlungen werden stärker wachsen als die Beitragseinnahmen, was die Vorsorgeeinrichtungen zu einer Anpassung der Anlagestrategie zwingen wird. Tendenziell können die Vorsorgeeinrichtungen bei negativem Cashflow weniger Anlagerisiken eingehen, was wiederum das Renditepotential schmälert und damit letztlich den sogenannten dritten Beitragszahler weiter schwächt. Unmittelbar und stärker ist jedoch der Einfluss der weiterhin steigenden Lebenserwartung. Die längere Rentenbezugsdauer macht eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes notwendig.
Auch wenn sich die finanziellen Perspektiven der beruflichen Vorsorge nicht mit Sicherheit ermitteln lassen, so ist doch von den beiden folgenden Haupttrends auszugehen: Zum einen wird die Lebenserwartung weiter ansteigen. Zum anderen werden die erwarteten Kapitalrenditen im Durchschnitt tiefer sein als bisher. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes unumgänglich, um die finanzielle Stabilität der 2. Säule zu erhalten und zu stärken.