Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/85: Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge · 51 Seiten
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Tabelle 3-3
Geschätzte Auswirkungen der Ausgleichsmassnahmen auf die Beitragssumme der beruflichen Vorsorge
Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2019
Anpassung Gutschriften- Wegfallende Beiträge
sätze und Koordinations- Beiträge zur Finanzierung zur Finanzierung der
Jahr Total abzug des Rentenzuschlags Zuschüsse bei ungünsti- Effektive Mehrbeiträge ger Altersstruktur 2023 1350 1650 -2002800
2024 1350 1700 -2002850
2025 1350 1700 -2002850
2026 1350 1750 -2002900
2027 1400 1750 -2002950
2028 1400 1800 -2003000
2029 1400 1800 -2003000
2030 1400 1850 -2003050
Der Beitragssatz zur Finanzierung des Rentenzuschlags beträgt konstant 0,5 Prozent. Dass die entsprechenden Beiträge in Franken im Zeitverlauf trotzdem zunehmen, ist mit dem realen Wachstum der Lohnsumme erklärbar. Dieses Wachstum ist einerseits auf die in den langfristigen Projektionen unterstellte Reallohnentwicklung von 1,1 Prozent pro Jahr10 und andererseits auf die erwartete Zunahme der Zahl der BVG-Versicherten zurückzuführen. Dabei stützt sich die modellierte Entwicklung der Zahl der aktiven Versicherten auf das Referenzszenario zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung11 ab.
Die wegfallenden Beiträge zur Finanzierung der Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur sind mit dem zurzeit gültigen Beitragssatz von 0,12 Prozent berechnet. Beitragsbasis ist die Summe der nach BVG koordinierten Löhne der Versicherten ab Alter 25.
Durch die Ausgleichsmassnahmen werden sich die reglementarischen Beiträge an die berufliche Vorsorge um rund 6 Prozent erhöhen. Gemessen an der AHV-Lohnsumme der BVG-Versicherten betragen die Mehrkosten rund 0,8 Prozent.
Geschätzte Entwicklung des Kapitals zur Finanzierung des Rentenzuschlags
Insbesondere in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Reform werden deutlich mehr Beiträge eingenommen als Rentenzuschläge ausbezahlt werden. Der Sicherheitsfonds BVG wird diese Mittel verwalten und anlegen. Die folgende Tabelle zeigt die geschätzte Entwicklung des zur Finanzierung der Rentenzuschläge verfügbaren Kapitals.
10 BSV: Finanzperspektiven der AHV bis 2045, Juli 2019. Siehe «Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung» ab 2025: Lohnindex 1,8 %, Strukturwandel 0,3 %, Preis 1,0%. Daraus ergibt sich eine Reallohnentwicklung von 1,1 % pro Jahr.
11 BFS: Szenarien zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung, 2015.