Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten

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lige Rückkehr mit ein. Neu kann die Agentur die Schengen-Staaten deshalb auch bei der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und bei der Beschaffung von Reisedokumenten unterstützen. Ebenfalls soll die Agentur Unterstützungsmassnahmen ergreifen können, um wirksam gegen die Problematik des Untertauchens von ausreisepflichtigen Personen vorgehen zu können. Vorrangig sind weiterhin die einzelnen Staaten für die Aussengrenzen zuständig, die diese Grenzverwaltung im eigenen und im gemeinsamen Interesse aller Schengen-Staaten sicherstellen. Auch im Rückkehrbereich sind Entscheide über Rückführungen und Administrativhaft allein Sache der einzelnen Staaten.

3 Inhalt der EU-Verordnung, Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

3.1 Integrierte europäische Grenzverwaltung

Das Konzept der integrierten europäischen Grenzverwaltung wird in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 beschrieben. Es beinhaltet wie schon bis anhin verschiedene Komponenten wie Grenzkontrollen, Such- und Rettungseinsätze für Menschen in Seenot, Risikoanalyse für die innere Sicherheit sowie die Analyse weiterer Bedrohungen, die die Sicherheit der Aussengrenze beeinträchtigen können, Zusammenarbeit zwischen den für die Grenzaufgaben zuständigen nationalen und europäischen Behörden, Zusammenarbeit der Agentur mit Drittstaaten, bessere Bekämpfung illegaler Einwanderung, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität sowie Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, gegen die Rückkehrentscheidungen von Schengen-Staaten ergangen sind.

Gestützt auf dieses mit der Verordnung (EU) 2016/1624 weiterentwickelte und erstmals kodifizierte und davor bereits als best practice geltende Verständnis der integrierten Grenzverwaltung hat die Schweiz bereits im Jahr 2012 die erste nationale Grenzverwaltungsstrategie verabschiedet und 2014 mit einem Aktionsplan vervollständigt. Seit Ende 2018 arbeiten Bund und Kantone an der Folgestrategie, die Ende 2019 durch den Bundesrat verabschiedet werden soll.

Die integrierte europäische Grenzverwaltung wird weiterhin in gemeinsamer Verantwortung von der Agentur und den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden wahrgenommen, wobei den Schengen-Staaten nach wie vor die vorrangige Zuständigkeit für den Schutz ihrer Aussengrenzen zukommt.

Neu wird in Artikel 8 ein mehrjähriger strategischer Politikzyklus für die europäische Grenzverwaltung festgelegt. Im Rahmen dieses Politikzyklus sollen die politischen Prioritäten und strategischen Leitlinien zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Grenzverwaltung und Rückkehr definiert werden. Der Politikzyklus beinhaltet einen mehrstufigen Strategieprozess, bei welchem die EU-Kommission in einem ersten Schritt ein Strategiepapier zur integrierten europäischen Grenzverwaltung erarbeitet, welches dem Europäischen Parlament sowie dem EU-Rat zur Erörterung vorgelegt wird. Die Agentur erarbeitet auf dessen Basis eine technisch-operative Strategie. Schliesslich legen die Schengen-Staaten zur Umsetzung der mehrjährigen strategischen Politik für die integrierte europäische Grenzverwaltung ihre nationalen Strategien fest. Am Ende des Zyklus wird eine Evaluati-