Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten

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- Im Jahre 2024 soll zudem eine eingehende Überprüfung der notwendigen Kapazitäten der Agentur im Personalbereich durchgeführt werden. Dies erlaubt die entsprechende Planung gestützt auf die ersten Erfahrungen mit der EU-Verordnung anzupassen.

- Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Schweiz hängt von diversen Faktoren ab, wie der Budgetentwicklung der Agentur, welches sich nach der Überprüfung wieder ändern könnte, oder dem jeweils aktuellen nationalen Bruttoinlandprodukt.

- Die Frage, ob das erforderliche Personal aus dem bestehendem Personalkörper rekrutiert werden kann, ist wiederum von den oben genannten Faktoren abhängig. Dabei geht es auch um die Frage, ob zusätzliche finanzielle Mittel für neues Personal benötigt werden.

- Die Verhandlungen über die Rückzahlungsleistungen durch die EU sind noch nicht abgeschlossen, weshalb hierzu noch keine definitiven Aussagen gemacht werden können.

- Die grössere operative Einsatzfähigkeit der EZV ist von der laufenden Weiterentwicklung der EZV und deren Entwicklung hin zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit abhängig.

6.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund im Grenzschutzbereich

6.2.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund im Grenzschutzbereich

Neben den erhöhten Mitgliedsbeiträgen der Schweiz an die Agentur (vgl. Ziff. 6.1.1) ergeben sich voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

6.2.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund im Grenzschutzbereich

Aktuell (Stand Juni 2019) verfügt die Agentur über einen eigenen Personalbestand von rund 690 Personen. Durch die Mitgliedstaaten wurden im letzten Jahr insgesamt knapp 6'720 Personen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Experten für die Einsatzteams oder weitere Spezialisten wie die Verbindungsoffiziere oder kulturelle Mediatoren. Insgesamt waren 8'000 Personen im Pool registriert. Die Schweiz leistet seit 2011 jährlich zwischen 1'300 und 1'400 Einsatztage zu Gunsten von Einsätzen der Agentur, insbesondere in Griechenland, Italien, Bulgarien, Spanien oder Kroatien. Rund 95% dieser Einsatztage werden durch Grenzschutzspezialisten der EZV abgedeckt und 5% durch die Kantonspolizei Zürich. Die Beteiligung beträgt somit knapp 6 FTE durch die EZV. Die Spezialisten werden aus einem nationale Expertenpool rekrutiert, welcher aus 65 Personen besteht. Die Entsendung dieser Experten wird jährlich mit der Agentur verhandelt.

Die konkreten finanziellen und personellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung auf die EZV sind derzeit aus den unter Ziff. 6.1.5 genannten Gründen nicht genau zu beziffern. Auch in Zukunft werden die personellen Beiträge der Schweiz Gegenstand von jährlichen Verhandlungen zwischen der