Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/86: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) · 58 Seiten

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Eigenschaften auch zur Erfüllung ihrer nationalen Aufgaben notwendig sind. Es ist davon auszugehen, dass diese Grundanforderungen auch in Zukunft von der Agentur beibehalten werden, auch wenn die genauen Profile noch nicht festgelegt wurden. Die Weiterentwicklung der EZV wird die neuen Profile bei ihrer internen Ausbildung berücksichtigen müssen.

In der Botschaft zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT)48 wird ausgewiesen, dass durch die Digitalisierung und die effizienteren Arbeitsabläufe bis 2023 etwa 300 Stellen abgebaut werden können. Vor dem Hintergrund der neuen Verpflichtungen aus der vorliegenden EU-Verordnung soll aber vorbehalten bleiben zu prüfen, ob auch ein Teil der durch DaziT freigespielten Stellen künftig als operatives Personal eingesetzt werden könnte.

6.3 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund im Migrationsbereich

6.3.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund im Migrationsbereich

Artikel 111a Absatz 2 E-AIG regelt die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Agentur. Die Übermittlung dieser Daten an die Agentur soll mittel- bis langfristig über das Informationssystem im Rückkehrbereich (eRetour) manuell erfolgen (Art. 109f Abs. 2 Bst. d E-AIG). Die gesetzliche Grundlage für das Informationssystem eRetour wurden im Rahmen der Vorlage Ausländergesetz, Verfahrensregelungen und Informationssysteme49 vom Parlament im Dezember 2018 gutgeheissen. Die entsprechenden Änderungen sollen voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Das neue IT-System soll etappenweise realisiert werden. Die Realisierung des neuen Informationssystems eRetour bringt Gesamtkosten von 6,5 Millionen Franken mit sich, wovon 1,3 Millionen Franken bis Ende 2018 verwendet wurden. Die restlichen Mittel sind im Voranschlag 2019 mit einem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020–2022 des SEM eingestellt.

Die für die Übermittlung von Personendaten und Statistiken an die Agentur notwendigen Funktionen von eRetour können im Rahmen dieser stufenweisen Weiterentwicklung des Informationssystems ohne zusätzlichen finanziellen Mehraufwand umgesetzt werden.

In Artikel 71a Abs. 1 E-AIG soll eine neue Regelung aufgenommen werden, wonach das SEM sowie die Kantone für internationale Rückführungseinsätze das notwendige Personal zur Verfügung stellen. Die Schweiz wird für die Entsendung des lang- oder kurzfristen Personals von der Agentur finanziell unterstützt (vgl. Ziff. 6.1.4). Für die Entsendung kantonalen Personals sollen die Kantone sowohl für kurz- wie auch für langfristige Einsätze vom Bund pauschal abgegolten werden. Die Höhe der Pauschale soll dabei der heutigen Pauschale für kurzfristige Einsätze

48 Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 2017; BBl 2017 2337.

49 Vgl. Botschaft des Bundesrates vom 2. März 2018; BBl 2018 1685; sowie Änderung des AIG vom 14. Dezember 2018; BBl 2018 7879.